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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 319 der Stadt Moers, Genend (Kamper Straße/Im Meerfeld) I. Durchführung im beschleunigten Verfahren II. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

17/1456 13.06.2024 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 13.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1456 des Fachbereichs 6 sieht vor, den Bebauungsplan Nr. 319 der Stadt Moers für das Gebiet Genend (Kamper Straße/Im Meerfeld) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Der Entwurf beinhaltet zudem den Beschluss, den Geltungsbereich des Plans zu ändern, indem er um eine Vielzahl von Flurstücken der Flur 78 in der Gemarkung Repelen reduziert wird. Diese Verkleinerung im südlichen Bereich erfolgt laut Verwaltung, da dort weitere städtebauliche Klärungen notwendig sind, wobei der verbleibende Bereich weiterhin eine Steuerung der Flächennutzung ermöglicht.

Das Ziel des Bebauungsplans ist die Gliederung eines Gewerbegebiets. Während Nutzungen wie Einzelhandel, kirchliche, kulturelle, soziale oder gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden sollen, sollen Flächen für produzierende und handwerkliche Betriebe sowie für Gewerbe mit spezifischen Immissionscharakteristiken erhalten bleiben. Untergeordnete Einzelhandelsnutzungen oder Kfz-bezogene Produkte bleiben weiterhin möglich.

Der räumliche Geltungsbereich wird im Nordwesten des Stadtgebietes durch die Straße Im Meerfeld im Norden, den Moersbach im Osten, ein Grundstück an der Adresse Im Meerfeld 83 im Süden und die Kamper Straße im Westen begrenzt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll zudem die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme werden nicht angegeben.

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