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Sitzungsvorlage

Eintragung des Naturfreibades Bettenkamper Meer, Krefelder Str. 190 in die Denkmalliste der Stadt Moers

17/1460 13.06.2024 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 13.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1460 des Fachbereichs 6 sieht die Eintragung des Naturfreibades Bettenkamper Meer in die Denkmalliste der Stadt Moers vor. Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt basiert auf einem Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Dieser Antrag stützt sich auf ein Gutachten aus dem Jahr 2023 sowie einen Nachtrag aus dem Jahr 2024.

Das Naturfreibad wird als Baudenkmal gemäß dem Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz eingestuft. Die Begründung für die Unterschutzstellung umfasst die historische Bedeutung der Anlage als das älteste noch in Betrieb befindliche kommunale Freibad der Stadt. Die Architektur spiegelt zwei wesentliche Bauphasen wider: die Entstehung im Jahr 1924 als geschlechtergetrenntes Bad sowie die Erweiterung in den 1930er Jahren zu einem Familienbad.

Die Anlage gilt als seltener Vertreter der Baugattung Flussbadeanstalt aus dieser Epoche, da sie trotz der industriellen Verschmutzung der Flüsse erhalten blieb. Laut Vorlage ist im Rheinland keine vergleichbare Badeanstalt in einem ähnlichen Erhaltungszustand bekannt, die zudem eine kontinuierliche Nutzung aufweist. Die Eintragung erfolgt aufgrund der architekturgeschichtlichen Bedeutung des Objekts für die Stadtentwicklung. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme werden in der Vorlage nicht angegeben.

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