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Sitzungsvorlage

Einbindung der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung

17/1462 20.06.2024 Fachbereich 10

🟢 Beschlossen 20.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1462 des Fachbereichs 10 sieht vor, institutionelle Einrichtungen der Familienbildung, die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannt sind, in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubinden. Ziel ist es, die Angebote dieser Einrichtungen mit der Jugendhilfeplanung abzustimmen. Im Rahmen dieses Beschlussvorschlags soll den entsprechenden Einrichtungen eine Bestätigung über die Einbindung ausgestellt werden.

Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet der Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 23. November 2023. Dieser sieht Zuwendungen für Eltern-Kind-Maßnahmen vor, die sich an Familien in besonderen Belastungssituationen, wie etwa Familien mit Fluchterfahrung, richten. Die Förderung umfasst nicht gedeckte Ausgaben für beitragsfreie Kurse und offene Treffs, um die Erziehungs- und Alltagskompetenz sowie die gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen.

Eine Voraussetzung für die Beantragung dieser Zuwendungen durch die Träger ist der vorliegende Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Einbindung in die lokale Planung. Zudem muss das Jugendamt bestätigen, dass eine Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung stattgefunden hat. Diese Bestätigung muss in den Folgejahren durch die Träger erneuert werden. Nach einem Zeitraum von drei Jahren oder bei Änderungen der Maßnahmen ist eine erneute Bescheinigung durch das Jugendamt bzw. ein neuer Beschluss des Ausschusses erforderlich. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.

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