Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 07.03.2024
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 5.Bericht zum Jugendzentrum JUNO; Berichterstatter Frau und Herr Klotz
- 6.Anpassung der Finanzierung der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIIIZur Vorlage · 17/1508 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Moers plant eine Anpassung der Finanzierung für die Kindertagespflege sowie eine Änderung der entsprechenden Förderrichtlinien. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 17/1508 wird vorgeschlagen, die laufenden Geldleistungen zum 1. August 2024 zu erhöhen. Die Neugestaltung der Vergütung basiert auf einer neuen Berechnung der Sachkostenpauschale sowie der Förderleistung.
Die Sachkostenpauschale wird für alle Kindertagespflegepersonen einheitlich auf 1,26 Euro pro Stunde festgesetzt. Diese Pauschale deckt Kosten wie Miete, Strom, Arbeitsmaterial und Versicherungen ab und soll alle zwei Jahre überprüft werden. Bei der Förderleistung wird zwischen Personen mit unterschiedlichen Qualifizierungsstufen differenziert. Für Kindertagespflegepersonen mit der Qualifizierung „Q2“ wird ein Betrag von 4,80 Euro pro Stunde festgesetzt, während für Personen mit der Grundqualifizierung „Q1“ ein Betrag von 4,27 Euro vorgesehen ist. Zusammen mit der Sachkostenpauschale ergeben sich daraus Gesamtsätze von 6,06 Euro bzw. 5,53 Euro pro Stunde.
Zudem soll die Vergütung künftig nach der tatsächlich geleisteten Betreuungszeit erfolgen, um die bisherigen Schwankungen durch Fallpauschalen abzumildern. Die Richtlinien werden zudem redaktionell angepasst und um den inklusiven Gedanken gemäß SGB VIII ergänzt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die daraus resultierenden Mehrkosten von rund 385.000 Euro für den Zeitraum von August bis Dezember 2024 durch den geplanten Haushaltsansatz gedeckt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 20.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 7.Wechsel einer plusKita-Einrichtung für das Kindergartenjahr 2024/2025Zur Vorlage · 17/1507 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1507 des Fachbereichs 10 befasst sich mit dem Wechsel einer plusKita-Einrichtung für das Kindergartenjahr 2024/2025. Grundlage des Programms ist die zusätzliche finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, betreuen. Die Mittel werden als Landesmittel bereitgestellt und sind zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal vorgesehen.
Die Einrichtung sci:Moers, die derzeit eine Förderung in Höhe von 31.614,83 Euro erhält, hat der Verwaltung mitgeteilt, aufgrund struktureller und personeller Veränderungen im kommenden Kindergartenjahr nicht mehr am Förderprogramm teilnehmen zu wollen. Die Verwaltung hat daraufhin eine Prüfung eingeleitet, um eine Ersatzmöglichkeit zu ermitteln. Hierzu wurde eine Rangliste von 18 Kindertageseinrichtungen erstellt, die auf Kriterien wie dem Anteil von Kindern mit Unterstützungsbedarf, dem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen der letzten drei Jahre sowie der Anzahl der Kinder in Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, basiert.
Die Verwaltung schlägt vor, den Landeszuschuss, der für das sci Kinderhaus vorgesehen war, auf die städtische Kindertageseinrichtung Pusenhof zu übertragen, da diese unter den noch nicht als plusKita gelisteten Einrichtungen den größten Anteil an Kindern mit Unterstützungsbedarf aufweist. Da es sich um Landesmittel handelt, entstehen für den städtischen Haushalt keine finanziellen Auswirkungen. Eine Neubewertung der Rahmenbedingungen für das Kindergartenjahr 2025/2026 wurde bereits durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 8.Freizeitpädagogische Begleitung von Frauen und Kindern in der Flüchtlingsunterkunft GenendZur Vorlage · 17/1504 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1504 sieht die Einführung einer freizeitpädagogischen Begleitung für Frauen und Kinder in der Flüchtlingsunterkunft Genend vor. Das Projekt, welches von der Systemischen Hilfen Niederrhein GmbH & Co. KG durchgeführt werden soll, ist zunächst auf ein Jahr befristet und wird parallel einer Evaluation unterzogen. Ziel der Maßnahme ist es, die Integration von Kindern im Alter zwischen drei und zwölf Jahren sowie der erziehungsberechtigten Frauen zu unterstützen.
Das Angebot umfasst gezielte freizeitpädagogische Aktivitäten innerhalb der Unterkunft sowie die Vermittlung bestehender kommunaler Angebote, wie etwa der Offenen Einrichtungen für Kinder. Durch die Begleitung sollen die Bewohnerinnen und Bewohner die städtischen Strukturen kennenlernen und Vorbehalte gegenüber bestehenden Angeboten abgebaut werden. Zudem soll eine kultursensible Vorbereitung auf den Übergang in Regelkindergärten oder Grundschulen für Kinder ohne Kitaplatz erfolgen.
Der Betrieb der Maßnahme ist für den Zeitraum ab September 2024 geplant, wobei die Einsatzzeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 17:00 Uhr sowie freitags von 14:00 bis 16:00 Uhr liegen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine einmalige Aufwendung von 34.000 Euro im laufenden Haushaltsjahr. Der Sozialausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss werden empfohlen, dem Rat die Umsetzung des Projekts zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 20.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 18.06.2024 · Sozialausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme der Freien Fraktion.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 9.Einbindung der Familienbildung in die örtliche JugendhilfeplanungZur Vorlage · 17/1462 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1462 des Fachbereichs 10 sieht vor, institutionelle Einrichtungen der Familienbildung, die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannt sind, in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubinden. Ziel ist es, die Angebote dieser Einrichtungen mit der Jugendhilfeplanung abzustimmen. Im Rahmen dieses Beschlussvorschlags soll den entsprechenden Einrichtungen eine Bestätigung über die Einbindung ausgestellt werden.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet der Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 23. November 2023. Dieser sieht Zuwendungen für Eltern-Kind-Maßnahmen vor, die sich an Familien in besonderen Belastungssituationen, wie etwa Familien mit Fluchterfahrung, richten. Die Förderung umfasst nicht gedeckte Ausgaben für beitragsfreie Kurse und offene Treffs, um die Erziehungs- und Alltagskompetenz sowie die gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen.
Eine Voraussetzung für die Beantragung dieser Zuwendungen durch die Träger ist der vorliegende Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Einbindung in die lokale Planung. Zudem muss das Jugendamt bestätigen, dass eine Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung stattgefunden hat. Diese Bestätigung muss in den Folgejahren durch die Träger erneuert werden. Nach einem Zeitraum von drei Jahren oder bei Änderungen der Maßnahmen ist eine erneute Bescheinigung durch das Jugendamt bzw. ein neuer Beschluss des Ausschusses erforderlich. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 10.Bericht zu Baumaßnahmen an Kinder- und JugendeinrichtungenZur Vorlage · 17/1452 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1452 des Zentralen Gebäudemanagements dient der Berichterstattung über den aktuellen Stand von Baumaßnahmen an Kinder- und Jugendeinrichtungen in Moers. Der Bericht umfasst die Sachstandsberichte zu zwei spezifischen Projekten: der Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Ulrich-von-Hutten-Straße 19 sowie dem Neubau der Kindertageseinrichtung am Achterradsfeld.
Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die finanziellen Auswirkungen der genannten Maßnahmen werden im Rahmen der beigefügten Sachstandsberichte dargestellt. Die entsprechenden Gremien sollten die Informationen in den Sitzungen am 20. Juni 2024 beziehungsweise am 24. Juni 2024 entgegennehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 11.Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit FördermitteleinsatzZur Vorlage · 17/1489 · Sitzungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1489 des Zentralen Gebäudemanagements bietet einen Sachstandsbericht über laufende Baumaßnahmen unter Einsatz von Fördermitteln in Moers. Der Bericht dient der Information der Ausschüsse für Schule, Jugendhilfe sowie Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften.
Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ stehen der Stadt für Baumaßnahmen rund 9,37 Millionen Euro zur Verfügung. Für das Kontingent aus dem Jahr 2020 muss der Verwendungsnachweis bis zum 5. November 202verkehr nachgewiesen werden. Ein Projekt an der GG St. Marien wird voraussichtlich Mitte 2024 fertiggestellt.
Über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) erhält die Stadt Mittel für Infrastruktur und Bildung. In Kapitel 1 entfallen Fördersummen in Höhe von etwa 7,08 Millionen Euro auf Investitionen, wobei der Nachweis bis Ende 2024 erfolgen muss. Kapitel 2 umfasst Fördermittel in Höhe von rund 6,69 Millionen Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur, wobei die Abnahme der Maßnahmen bis Ende 2025 erfolgen muss.
Im Bereich der Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden wurden Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie verwendet. Aufgrund von Verzögerungen bei Ausschreibungen und Planungen konnte nicht der gesamte Fördersatz ausgeschöpft werden; ein Verwendungsnachweis über die bereits abgerechneten Kosten wurde eingereicht. Zudem werden im Programm „progres.nrw 2023“ Projekte an der Grundschule Hülsdonk und der Sportanlage Repelen gefördert.
Zudem werden Mittel aus dem Belastungsausgleich G9 für Investitionen an Gymnasien verwendet. Die Zahlungen für 2022 und 2023 sind bereits eingegangen und werden unter anderem für den Anbau am GY Adolfinum eingesetzt. Die weiteren Zahlungen für 2025 und 2026 hängen von den Schülerzahlen ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
- 17.06.2024 · Schulausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 12.Berichterstattung für den Rat
- 13.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 14.Anträge und Anfragen von Mitgliedern