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Sitzungsvorlage

Schulstraßen, Sachstandsbericht und Vorschlag zum weiteren Vorgehen Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 10.04.2024 BA 1728 – Verkehrssituation Käthe-Kollwitz-Straße – Überwiesen in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt am 27.02.2024 Anfragen von insgesamt sieben Schulen

17/1467 13.06.2024 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 13.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1467 befasst sich mit der Einrichtung von Schulstraßen sowie der allgemeinen Schulwegsicherung in Moers. Hintergrund sind ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Anfragen von sieben Schulen, die auf einen neuen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW Bezug nehmen. Ziel der Anfragen ist die Reduzierung von Gefahrensituationen durch den Bring- und Holverkehr.

Die Verwaltung erläutert, dass die Einrichtung einer Schulstraße eine temporäre Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr bedeutet. Da eine solche Maßnahme den Gemeingebrauch der Straße einschränkt, ist ein förmliches Verfahren zur Teileinziehung erforderlich, das aufgrund von Einwendungsfristen und Abwägungen mindestens sechs bis neun Monate in Anspruch nimmt. Zudem weist die Verwaltung auf den hohen Verwaltungsaufwand bei Ausnahmegenehmigungen sowie die schwierige personelle Umsetzung von Kontrollen durch die Polizei hin. Auch technische Alternativen wie automatische Sperrelemente werden aufgrund der hohen Kosten als weniger praktikabel eingestuft.

Die Verwaltung empfiehlt, Schulstraßen nur als ergänzenden Baustein zu betrachten, sofern weniger einschneidende Maßnahmen wie Einbahnstraßenregelungen oder Diagonalsperren nicht ausreichen. Es wird vorgeschlagen, das seit 2015 praktizierte Verfahren zur Schulwegsicherung fortzuführen. Dabei soll eine neue Prioritätenliste erstellt werden, die die aktuelle Verkehrssituation an den Schulen anhand einer Checkliste bewertet. Ziel bleibt die strukturierte Bearbeitung von zwei Grundschulen pro Jahr durch ein externes Planungsbüro.

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