Neue Schul- und Schulgeldordnung an der Moerser Musikschule ab dem 01.01.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Moerser Musikschule plant zum 1. Januar 2025 eine neue Schul- und Schulgeldordnung. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung – MMS sieht eine durchschnittliche Steigerung des Schulgeldes um etwa 5 % vor. Die letzte Erhöhung fand im Jahr 2020 statt. Ziel der Neuregelung ist es, die finanziellen Rahmenbedingungen der Einrichtung zu berücksichtigen und gleichzeitig durch moderate Anpassungen die Akzeptanz der Nutzer zu wahren.
Das Prinzip der gleichen Kostendeckung bei Einzelunterricht und Gruppen bis zu einer Größe von drei Teilnehmenden bleibt bestehen. Für die Begabtenförderung sieht die Ordnung weiterhin eine Reduzierung des Schulgeldes um etwa 20 % vor. Zudem werden für Erwachsene aus außerhalb der Stadt Moers Aufschläge von 40 % erhoben, während für Kinder und Jugendliche aus anderen Kommunen ein Aufschlag von rund 20 % gilt.
Weitere Anpassungen betreffen die Gebühren für den Ensembleunterricht für schulfremde Teilnehmende, die von 12 Euro auf 14 Euro monatlich steigen sollen. Auch die Kopierpauschale wird von 1 Euro auf 1,10 Euro angehoben. Die Miete für Leihinstrumente soll um etwa 10 % erhöht werden, wobei die Kosten gestaffelt nach der Nutzungsdauer und dem Instrumentenwert variieren.
In der neuen Schulordnung wird zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Schülerinnen und Schüler außerhalb der Studienvorbereitenden Ausbildung oder der Begabtenförderung gegen eine Gebühr von 14 Euro monatlich am Theorie- und Gehörbildungsunterricht teilnehmen können. Die neue Fassung der Ordnung verwendet zudem eine geschlechtergerechte Sprache.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 12.06.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen