Überleitung von Honorar- in Festanstellungsverträge an der Musikschule
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1485 sieht vor, die Honorarkräfte an der Moerser Musikschule ab dem 1. August 2024 in Festanstellungsverhältnisse zu überführen. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist eine geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie die darauf folgende Neuausrichtung der Sozialversicherungsträger. In einem Gespräch zwischen der Verwaltung und einem Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland wurde die Auffassung bestätigt, dass die als Honorarkräfte tätigen Musiklehrenden als abhängig Beschäftigte einzustufen sind.
Die Umstellung der Vertragsverhältnisse soll die rechtliche Sicherheit erhöhen und die organisatorische Integration der Lehrkräfte in den Betrieb der Musikschule verbessern. Neben der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung werden Vorteile bei der Steuerung von Unterrichtszeiten, der Teilnahme an Fortbildungen sowie die Attraktivität der Musikschule als Arbeitgeber angeführt.
Für das Haushaltsjahr 2024 werden durch die Umstellung Mehrausgaben in Höhe von etwa 17.500 Euro erwartet, die durch bereits entstandene Minderausgaben im Bereich der Honorare kompensiert werden können. Für den Zeitraum zwischen Juli 2023 und der Vertragsumstellung im August 2024 werden zudem Forderungen der Deutschen Rentenversicherung für Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 20.000 Euro prognostiziert. Für die Folgejahre wird eine teilweise Kompensation der Personalkosten durch die Einsparung von Honoraren angestrebt. Eine Ausweitung des Stellenplans ist nicht erforderlich. Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, den Vorschlag anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Freie Fraktion Moers und Enthaltung der Fraktion Liberale Union
- 12.06.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Liberale Union und der Faktion Freie Fraktion im Stadtrat der Stadt Moers.