"Kenntnisnahme des Kreises Wesel zur Haushaltssatzung der Stadt Moers zum Haushaltsjahr 2024 und Beitrittsbeschluss sowie Neuaufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 (Änderung des §4 Allgemeine Rücklage)"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers setzt sich in der Sitzungsvorlage 17/1534 mit der Kenntnisnahme des Kreises Wesel zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie einer notwendigen Änderung des § 4 dieser Satzung auseinander. Nachdem die ursprüngliche Haushaltssatzung im Mai 2024 dem Kreis Wesel angezeigt wurde, erfolgte am 28. Juni 2024 die Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung.
Im Rahmen der Prüfung durch den Kreis Wesel wurde festgestellt, dass die Regelung in § 4 der Haushaltssatzung bezüglich der allgemeinen Rücklage nicht rechtskonform formuliert war. Die ursprüngliche Festlegung einer konkreten Zuführung eines Überschusses zur allgemeinen Rücklage entspricht nicht den Anforderungen des neuen Kommunalabgabengesetzes bzw. der geltenden Gemeindeordnung. Nach der aktuellen Rechtslage sieht die Gemeindeordnung eine automatische Zuführung von Überschüssen zur Ausgleichsrücklage vor, während Regelungen zur Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage entfallen sind. Eine Abweichung von diesem Automatismus ist zwar möglich, muss jedoch im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen.
Um die Rechtskonformität wiederherzustellen, wird ein Beitrittsbeschluss zur Neufassung des § 4 vorgeschlagen. Der neue Wortlaut besagt, dass eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals nicht erfolgen soll. Nach Verabschiedung des Beschlusses wird die geänderte Haushaltssatzung gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich bekannt gemacht.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister