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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1742 - Beidseitiges Haltverbot auf einem Teilabschnitt der Taubenstraße

17/1536 10.09.2024 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 10.09.2024 · Ausschuss für Bürgeranträge (12. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Bürgerantrags Nr. 1742 wurde die Einrichtung eines beidseitigen Haltverbots auf einem Teilabschnitt der Taubenstraße zwischen der Taubenstraße 41 a und dem Kreisverkehr Taubenstraße/Kometenstraße/Germendonkskamp beantragt. Die Verwaltung hat die Situation im Zeitraum vom 23. April bis zum 17. Mai 2024 durch die kommunale Verkehrsraumüberwachung sowie durch eine Begutachtung der Straßenverkehrsbehörde geprüft.

Die Ergebnisse der Kontrollen zeigten, dass im genannten Zeitraum lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt und geahndet wurde. Die Begutachtung ergab, dass die östliche Straßenseite stark durch parkende Fahrzeuge genutzt wird, während die westliche Seite zum Zeitpunkt der Kontrollen nicht beparkt war. Aufgrund eines Straßenquerschnitts von 5,60 bis 5,80 Metern bleibt bei einem am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeug eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern erhalten. Damit ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung eingehalten.

Da zudem das Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten eingehalten wurde und somit Ausweichmöglichkeiten für den Gegenverkehr bestehen, sieht die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für weitere verkehrliche Maßnahmen. Die kommunale Verkehrsraumüberwachung wird die Situation weiterhin stichprobenartig kontrollieren und etwaige Verstöße ahnden. Der Ausschuss für Bürgeranträge wird die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.

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