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Sitzungsvorlage

Erschließungsvertrag nach § 11 BauGB "Heinrichstraße"

17/1582 01.10.2024 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 01.10.2024 · Rat (28. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1582 des Fachbereichs 6 regelt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB für das Gebiet an der Heinrichstraße. Die Maßnahmenträgerin AIP – Wohnen Bauträger GmbH beabsichtigt, Grundstücke entlang der Heinrichstraße auf Basis der Regelungen des § 34 BauGB zu bebauen. Da die Stadt Moers sowie der Versorger ENNI den Ausbau der künftigen öffentlichen Verkehrsflächen, der Beleuchtung, der Begrünung sowie der Abwasserentsorgung im betreffenden Bereich auf absehbare Zeit nicht geplant haben, sieht der Vertrag vor, dass die Erschließung durch die Maßnahmenträgerin sichergestellt wird.

Der Vertrag umfasst wesentliche Regelungen zur Erschließungspflicht, zur Kostentragung, zur Abnahme sowie zur Gewährleistung und Übernahme der Anlagen. Die voraussichtlichen Kosten für die erforderlichen Baumaßnahmen belaufen sich auf insgesamt 247.500 Euro. Als aufschiebende Bedingung für das Inkrafttreten des Vertrages ist die Einreichung einer Vertragserfüllungsbürgschaft durch die Maßnahmenträgerin an die Stadt Moers vorgesehen. Zudem ist die Übertragung der zukünftig öffentlichen Straßenverkehrsfläche in das Eigentum der Stadt Voraussetzung für die Wirksamkeit der Zustimmungserklärung.

Die Verwaltung stellt fest, dass keine städtischen Haushaltsmittel für dieses Vorhaben benötigt werden und keine Gründe gegen den Vertragsabschluss vorliegen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll dem Rat der Stadt Moers den Beschluss zur Zustimmung des Vertrages empfehlen.

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