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Sitzungsvorlage

Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Moers zum 31.12.2023

17/1618 01.10.2024 Örtliche Rechnungsprüfung

🟢 Beschlossen 01.10.2024 · Rat (28. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Zu 1.: einstimmig beschlossen – mit dem BürgermeisterZu 2.: einstimmig beschlossen – mit dem BürgermeisterZu 3.: einstimmig beschlossen – ohne den Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1618 befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Moers zum 31. Dezember 2023 sowie des dazugehörigen Lageberichtes. Im Rahmen der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Concunia GmbH mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Die Wirtschaftsprüferin hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss zum Stichtag 2023 weist eine Bilanzsumme von 1.067.492.211,79 € auf, wobei das buchhalterische Eigenkapital 18.131.115,44 € beträgt. In die Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses flossen neben dem externen Prüfungsbericht auch Erkenntnisse aus unterjährigen Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung, Berichte zum Internen Kontrollsystem sowie der Vergabebericht 2023 ein.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen. Der Ausschuss stellt fest, dass der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den gesetzlichen und ortsrechtlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Zudem wird dem Bürgermeister die Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr vorgeschlagen. Der vorliegende Abschluss ist der erste, bei dem die Bestimmungen des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zur Anwendung kamen.

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Beratungsfolge

  • 01.10.2024
    Abstimmungsergebnis:Zu 1.: einstimmig beschlossen – mit dem BürgermeisterZu 2.: einstimmig beschlossen – mit dem BürgermeisterZu 3.: einstimmig beschlossen – ohne den Bürgermeister