Bestellung Jahresabschlussprüfer zgm 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften am 25. November 2024 liegt die Vorlage 17/1652 zur Bestellung der Jahresabschlussprüfer für das Zentrale Gebäudemanagement (zgm) vor. Die Betriebsleitung beantragt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VGL / Vinken-Görtz-Lange und Partner mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu beauftragen.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 103 GO, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zu prüfen. Laut der Betriebssatzung des zgm fällt die Benennung der Prüfenden in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses. Die Kosten für die Prüfung werden vom zgm getragen.
Die Verwaltung verweist darauf, dass die Gesellschaft bereits mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023 betraut war. Die Beauftragung soll gemäß dem vorliegenden Angebot erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden auf etwa 12.000 Euro beziffert. Federführend für die Vorlage ist das Zentrale Gebäudemanagement.
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Beratungsfolge
- 25.11.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen