Eintragung der ehemaligen Zeche Rheinpreußen Schacht 5/9 in Moers als Baudenkmal in die Denkmalliste, mit den Teilen des Denkmals: a.) Nördliches Fördermaschinenhaus, Eurotec-Ring ohne Hausnummer b.) Südliches Fördermaschinenhaus, Eurotec-Ring 16 und 18 c.) Verwaltungs- und Kauengebäude, Eurotec-Ring 15 und 19 d.) Werkstattgebäude, Eurotec-Ring 23, 25, 27, 31
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1670 des Fachbereichs 6 sieht die Eintragung der ehemaligen Zeche Rheinpreußen Schacht 5/9 in die Denkmalliste der Stadt Moers vor. Der Beschlussvorschlag umfasst mehrere Gebäudeteile am Eurotec-Ring, darunter das nördliche sowie das südliche Fördermaschinenhaus, das Verwaltungs- und Kauengebäude sowie verschiedene Werkstattgebäude. Die Eintragung erfolgt auf Basis der Bestimmungen des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes.
Der Antrag auf Unterschutzstellung geht vom Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland aus. Grundlage hierfür sind ein Gutachten aus dem Jahr 1997 sowie eine ergänzende Stellungnahme aus dem Jahr 2024. Die Begründung für den Denkmalwert der Schachtanlage stützt sich auf die Bedeutung der Anlage für die Geschichte der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sowie auf städtebauliche, soziale und architekturgeschichtliche Aspekte.
Zwar wurden die Innenräume der Gebäude durch Umnutzungen, wie etwa die bereits 1994 erfolgte Umgestaltung des Verwaltungsgebäudes zu Büroräumen, verändert, die äußere Substanz und die funktionale Anordnung der Bauten um die Zechenstraße hin werden jedoch als erhaltenswert eingestuft. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Moers hat im Rahmen von Ortsterminen den Fortbestand des Denkmalwertes der Fassaden und der Gesamtdisposition bestätigt. Mit der Maßnahme zur Denkmaleintragung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimme von SB Vo (Fraktion Liberale Union)