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Sitzungsvorlage

Eintragung des Mehrfamilienhauses Augustastraße 33 in die Denkmalliste der Stadt Moers

17/1672 14.11.2024 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 14.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (24. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1672 des Fachbereichs 6 sieht die Eintragung des Mehrfamilienhauses in der Augustastraße 33 in die Denkmalliste der Stadt Moers vor. Der Antrag auf diese Unterschutzstellung geht vom Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland aus und basiert auf einem Gutachten vom 3. September 2024.

Das Gebäude, das auf das Jahr 1904 datiert werden kann, ist ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus in Reihenbauweise im Stil der Reformarchitektur. Laut der Vorlage handelt es sich um ein Objekt, das für die Architekturgeschichte der Stadt Moers von Bedeutung ist. Die Substanz des Gebäudes ist in bauzeitlicher Form gut erhalten, sodass die Voraussetzungen für ein Baudenkmal gemäß dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen erfüllt sind. Ein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht aus städtebaulichen sowie wissenschaftlichen Gründen.

Der Schutzumfang umfasst das Innere und Äußere des Gebäudes hinsichtlich der Substanz, Konstruktion und Ausstattung. Dazu gehören unter anderem der bauzeitliche Kellereingang mit originaler Tür und Geländer sowie der Balkon im zweiten Obergeschoss. Nicht im Schutzumfang enthalten sind der Garten sowie der rückseitige Anbau, der im Laufe der Zeit mehrfach verändert wurde. Mit der Eintragung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll über den Beschlussvorschlag entscheiden.

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