Ausarbeitung einer gesamtstädtische Satzung zu Baumpflanzungen bei der Neuanlage von Stellplatzflächen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt prüft die Beauftragung der Verwaltung, im Zuge der geplanten Fortschreibung der Ad-hoc-Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung eine gesamtstädtische Satzung zu Baumpflanzungen bei der Neuanlage von Stellplatzflächen auszuarbeiten. Die Initiative geht auf einen Bürgerantrag zurück, der verbindliche Vorgaben für Baumpflanzungen sowie den Einsatz versickerungsfähiger Bodenbeläge bei Parkplatzneuanlagen vorschlägt, um die thermische Belastung durch versiegelte Flächen zu verringern.
Aktuelle Festsetzungen in Bebauungsplänen sehen bereits vor, dass pro acht bzw. sechs Stellplätze ein Baum bereitzustellen ist. Die Landesbauordnung NRW sieht für größere Stellplatzflächen bei Nichtwohngeb Gebäuden entweder die Installation einer Photovoltaikanlage oder die Pflanzung eines Laubbaums pro fünf Stellplätze vor. Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung auf Wohngebäude oder kleinere Stellplatzanlagen.
Die Verwaltung befürwortet die Prüfung einer einheitlichen stadtweiten Regelung und schlägt vor, sich bei der Ausarbeitung an dem Maßstab von einem Baum je fünf Stellplätzen zu orientieren. Von der Aufnahme von Vorgaben zu Bodenbelägen in diese spezifische Satzung wird jedoch abgeraten, um verschiedene regulatorische Themen nicht zu vermengen. Finanzielle Auswirkungen werden für die Maßnahme nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 23.01.2025Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union und der Fraktion Freie Fraktion im Stadtrat der Stadt Moers.