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Sitzungsvorlage

Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehr

17/1783 05.02.2025 Fachbereich 5

🟢 Beschlossen 05.02.2025 · Hauptausschuss (30. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:

✦ KI-Zusammenfassung

Der Fachbereich 5 hat eine Vorlage zur Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehr Moers vorgelegt. Der Ausschuss für Feuerwehrwesen und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat, die monatliche Aufwandsentschädigung für den Leiter der Feuerwehr rückwirkend zum 1. Juli 2024 auf den zweifachen Satz der Mitglieder des Rates festzulegen. Die Entschädigung für die stellvertretenden Leiter der Feuerwehr soll weiterhin dem einfachen Satz entsprechen.

Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Nach der neuen Gesetzeslage ist eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Wahrnehmung dieser Funktionen nunmehr verbindlich vorgeschrieben. Die Verwaltung führt an, dass die Anpassung der Vergütung der gestiegenen Arbeitsbelastung sowie den zunehmenden Anforderungen an die Fachkenntnisse bei Einsätzen Rechnung trägt.

Finanziell wird für das Jahr 2024 eine rückwirkende Zahlung in Höhe von 5.997,60 Euro veranschlagt. Für das Jahr 2025 belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für alle drei Funktionsträger auf 24.470,40 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem Bereich Gefahrenvorbeugung und -abwehr in ausreichender Höhe vorhanden.

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