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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 345 der Stadt Moers, Hülsdonk (Ueltgesforthof) - Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss zur Durchführung im Vollverfahren - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

17/1790 20.03.2025 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 20.03.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (26. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt berät über die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 345 in Moers-Hülsdonk (Ueltgesforthof). Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Geltungsbereich um die Flurstücke 1940 und 1941 der Flur 3 zu reduzieren. Die Herausnahme des Flurstücks 1941 erfolgt, da keine Einigung über eine gemeinschaftliche Zufahrtslösung für die dort befindliche Privatstraße erzielt werden konnte. Das Flurstück 1940 wird ebenfalls aus dem Planungsgebiet ausgeschlossen.

Das Verfahren soll als Vollverfahren mit einer Umweltprüfung fortgeführt werden, da die gesetzliche Grundlage für ein beschleunigtes Verfahren entfallen ist. Der Entwurf sieht die Errichtung eines Wohngebietes vor, das Einfamilienhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus umfasst. Ein gemeinschaftlich nutzbarer Hof mit Spiel- und Aufenthaltsflächen soll als zentrales Element dienen. Zudem sollen ökologische Freiflächen entlang des Hülsdonker Flutgrabens dauerhaft gesichert und die Erweiterung der Schulsportanlage planungsrechtlich bestätigt werden. Die Kosten für die Planung sowie für anfallende Gutachten werden vom Investor getragen. Durch den Verkauf von städtischen Grundstücksflächen an den Investor sollen Einnahmen für die Stadt Moers erzielt werden.

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