Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 mit der Anerkennung der „Systemischen Hilfen GmbH & Co.KG“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Gesellschaft wurde bereits im Mai 2022 befristet für die Dauer von drei Jahren anerkannt.
Die Voraussetzung für eine unbefristete Anerkennung war die Vorlage eines Tätigkeitsberichts über den Zeitraum der Befristung. Ein entsprechender Bericht, der die Tätigkeiten der letzten drei Jahre dokumentiert, ist der vorliegenden Sitzungsvorlage beigefügt. Auf dieser Grundlage empfiehlt die zuständige Fachabteilung dem Ausschuss, die endgültige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu beschließen. Eine dauerhafte Anerkennung kann widerrufen werden, sofern die erforderlichen Voraussetzungen für den Betrieb nicht mehr vorliegen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen