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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 06.03.2025
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 5.Veränderte Rahmenbedingungen der Arbeit der Familienbildungszentren Bericht: Frau Petra Kurek, Bildungswerk Frieda und Frau Sonja Korsch, Familienbildungsstätte des DRK
- 6.Modellprojekt "Kita auf dem Nullpunkt" Bericht: Frau Angelika Kirstein
- 7.Umsetzung des Bürgerzentrums für Neu_MeerbeckZur Vorlage · 17/1918 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, die Einrichtung und den Betrieb des Bürgerzentrums Barbarastraße in Neu_Meerbeck sowie die Ausschreibung der Trägerschaft zu beschließen. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes für Neu_Meerbeck.
Die Bezirksregierung hat eine vorläufige Zusage über etwa 4,9 Millionen Euro erteilt, wobei die Förderung bei 80 Prozent liegt. Ein entsprechender Fortsetzungsantrag soll im September 2025 gestellt werden; die endgültige Bewilligung wird für das Jahr 2026 erwartet. Die Bauzeit nach der Förderzusage wird auf drei bis vier Jahre geschätzt.
Für den künftigen Betrieb werden jährliche Kosten für Miete und Betrieb in Höhe von 300.000 Euro veranschlagt. Die Personalkosten sowie Sachkosten für die Trägerschaft werden auf etwa 250.000 Euro pro Jahr geschätzt, wobei eine jährliche Steigerung von zwei Prozent sowie noch nicht konkret bezifferte Reinigungskosten zu berücksichtigen sind. Zur Ermittlung der künftigen Trägerschaft wird ein Vergabeverfahren angestrebt. Zudem ist die Integration des Stadtteilbüros in das Bürgerzentrum vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen.
- 04.09.2025 · Beirat für ältere Menschen (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Beirat für Menschen mit Behinderung (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei 2 Gegenstimmen der CDU-Fraktion, Gegenstimmen der Fraktion Freie Fraktion Moers und des Einzelratsmitgliedes Friesz sowie einer Enthaltung der CDU-Fraktion
- 28.05.2025 · Hauptausschuss (33. Sitzung)
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei 4 Enthaltungen
- 20.05.2025 · Sozialausschuss (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Geschoben
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei 4 Enthaltungen - 8.Zukunftsorientierte Suchthilfestruktur im Kreis Wesel hier: UmsetzungZur Vorlage · 17/1902 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1902 befasst sich mit der Umsetzung einer neuen Suchthilfestruktur im Kreis Wesel. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, die aktuelle öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31. Dezember 2025 zu kündigen, damit zum 1. Januar 2028 eine neue Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Hilfen und Maßnahmen im Bereich der Suchtmittelabhängigkeit und Verhaltssüchte in Kraft treten kann. Damit einhergehend soll der fachlich-inhaltlichen Ausrichtung der neuen Suchthilfezentren zugestimmt werden.
Die Finanzierung der künftigen Struktur erfolgt über den Kreisetat, wodurch die Stadt Moers über die Kreisumlage beteiligt ist. Da das neue Konzept auch Angebote für den ländlichen Raum vorsieht, wird eine Auswirkung auf den Moerser Anteil der Kreisumlage erwartet. Für den kommunalen Haushalt entfallen ab dem Haushaltsjahr 2028 die Übernahme von 50 Prozent der Personalkosten sowie jährliche Zuschüsse für Sach- und Verwaltungskosten in Höhe von 40.000 Euro. Ebenso fällt der jährliche Personalkostenzuschuss von 50.000 Euro für das Projekt „SIM – Streetwork in Moers“ weg.
Ab dem 1. Juli 2025 wird zudem das Angebot der aufsuchenden Arbeit in Moers ausgebaut, um Menschen im öffentlichen Raum zu unterstützen. Das Ziel ist die Integration dieser Arbeit in das neue Suchthilfekonzept, sodass das Projekt „SIM“ zum 31. Dezember 2027 eingestellt werden kann. Der Prozess zur Neuausrichtung der Suchthilfe wurde unter Beteiligung externer Begleitung durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 28.05.2025 · Hauptausschuss (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 9.Erhöhung der Kindpauschale in der Offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2024/2025Zur Vorlage · 17/1910 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Kindpauschale für die Offene Ganztagsschule (OGS) vor, um den Auswirkungen der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst entgegenzuwirken. Für das Schuljahr 2024/2025 soll der städtische Anteil in den Monaten April bis Juli um 11,50 Euro erhöht werden, was einer Steigerung von drei Prozent entspricht. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den städtischen Anteil für das Schuljahr 2025/2026 um weitere drei Prozent anzuheben. Damit würde der städtische Beitrag auf 1.200 Euro steigen und die Gesamtkindpauschale auf 2.677 Euro ansteigen.
Hintergrund der Vorlage sind die Entgelterhöhungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ab dem 1. April 2025. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die bisherigen Erhöhungen die neuen Personalkosten nicht vollständig ausgleichen können. Die Sprecher der Maßnahmeträgerkonferenz haben den vorgeschlagenen Anpassungen bereits zugestimmt.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2025 belaufen sich auf eine Mehrbelastung des städtischen Haushalts von insgesamt etwa 106.000 Euro. Die Mittel sind im Haushalt auf dem Konto für Zuschüsse zur OGS vorhanden, da die Kapazitäten im laufenden Schuljahr nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Eine Erhöhung der Elternbeiträge ist durch diese Maßnahme nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 28.05.2025 · Hauptausschuss (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 19.05.2025 · Schulausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 10.Finanzierung von Overheadkosten in der Schulsozialarbeit und Ausweitung der Schulsozialarbeit in GrundschulenZur Vorlage · 17/1911 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, Mittel in Höhe von 250.000 Euro aus dem Präventionsmodul der Offenen Ganztagsschule (OGS) in die Schulsozialarbeit an Grundschulen umzuleiten. Ziel dieser Maßnahme ist die Deckung von Overhead- und Programmkosten sowie ein flächendeckender Ausbau des Personals.
Der Vorschlag sieht vor, Overhead-Kosten in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Bruttopersonalkosten für die Träger zu übernehmen. Zudem sollen Mittel für individuelle Programmkosten und Sachkosten bereitgestellt werden. Im Bereich Personal ist die Schaffung von drei neuen halben Stellen sowie die Aufstockung von zwei bestehenden Stellen von jeweils 0,38 auf 0,5 Stellen vorgesehen.
Die Verwaltung führt an, dass durch das Startchancen-Programm bereits finanzielle Spielräume für Schulen geschaffen wurden, wodurch der Bedarf am bisherigen Präventionsmodul der OGS gesunken ist. Die Umleitung der Mittel soll sicherstellen, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch die Berücksichtigung von Verwaltungsanteilen nicht zu Stellenkürzungen führt. Die Maßnahme stellt eine Umverteilung innerhalb der bestehenden Mittel dar und verändert den Gesamthaushalt nicht.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 28.05.2025 · Hauptausschuss (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung
- 19.05.2025 · Schulausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossenBei einer Gegenstimme der Fraktion freie Fraktion im Stadtrat der Stadt Moers undzwei Enthaltungen der Fraktion Liberale Union
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung - 11.Prüfung und Umsetzung eines Aktivitätenpasses für Moerser Kinder und JugendlicheZur Vorlage · 17/1728 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1728 behandelt den Antrag der CDU-Fraktion Moers zur Prüfung und Umsetzung eines Aktivitätenpasses für Kinder und Jugendliche. Das Vorhaben orientiert sich an einem Modell aus Duisburg, bei dem Gutscheine für verschiedene Freizeitaktivitäten genutzt werden können. Die vorgeschlagenen Angebote in Moers umfassen unter anderem die städtischen Schwimmbäder, das Grafschaftsmuseum, den Barfußpfad sowie Stadtführungen und die Eishalle.
Die Verwaltung hat die Kosten für eine mögliche Umsetzung berechnet. Bei einer angenommenen Auslastung von 10 Prozent werden für das erste Jahr Gesamtkosten von etwa 84.750 Euro erwartet. Dieser Betrag umfasst die Kosten für die Gutscheine, den Druck der Hefte sowie den Verwaltungsaufwand für die Abrechnung und die Erstellung von Verträgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in Moers bereits kostenfreie Angebote wie die Nutzung der Stadtbibliothek oder des Skateparks zur Verfügung stehen. Zudem wird auf den bestehenden Moers-Pass verwiesen, der einkommensschwachen Familien Vergünstigungen bietet.
Aufgrund der finanziellen Auswirkungen und der vorhandenen Alternativen empfehlen der Jugendhilfeausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat, die Einführung eines Aktivitätenpasses abzulehnen. Die Verwaltung befürwortet diesen Ablehnungsbeschluss.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abgesetzt
- 28.05.2025 · Hauptausschuss (33. Sitzung)
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei drei Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei drei Enthaltungen - 12.Controllingbericht für das Jahr 2023Zur Vorlage · 17/1904 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht für das Jahr 2023 zur Jugendhilfe in Moers wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Dokument stellt die Entwicklungen im Bereich der Jugendhilfe für das Kalenderjahr 2023 dar.
Die Berichterstattung gliedert sich in drei Teilbereiche. Der erste Teil umfasst Informationen zu den Hilfen zur Erziehung sowie zum Unterhaltsvorschuss. Im zweiten Teilbereich werden Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege thematisiert. Ein neuer Bestandteil des Berichts ist der dritte Teilbereich, der erstmals die Jugendpflege behandelt. Allen Abschnitten sind jeweils vorangestellte Anmerkungen beigefügt.
Die im Bericht aufgeführten Finanzdaten zu den Hilfen zur Erziehung und zum Unterhaltsvorschuss entsprechen dem endgültigen Rechnungsabschluss des Jahres 2023. Mit der Vorlage des Berichts ergeben sich keine weiteren finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen - 13.Richtlinien der Stadt Moers für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Richtlinien der Stadt Moers zur Förderung von Kindern in TagespflegeZur Vorlage · 17/1901 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Moers beabsichtigt, die Richtlinien für den Besuch städtischer Kindertageseinrichtungen sowie die Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zu aktualisieren. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht eine redaktionelle Überarbeitung sowie inhaltliche Anpassungen vor, über die im Jugendhilfeausschuss, im Hauptausschuss und im Rat entschieden werden soll.
Bei den städtischen Kindertageseinrichtungen werden die grundsätzlichen Aufnahmekriterien künftig als Anlage in die Richtlinien integriert. Die Schließzeit über den Jahreswechsel soll künftig je nach Kalenderlage variabel gestaltet werden können, wobei eine verbindliche Regelung erst für den Zeitraum 2026/2027 vorgesehen ist. Zudem wird die Einrichtung von Notdiensten für Fortbildungen und Qualitätsmanagement auf Ausnahmefälle beschränkt. Im Bereich der Mittagsverpflegung soll die Teilnahme für Kinder in 35-Stunden-Blockbetreuungen ermöglicht werden und bei einer Betreuung von 45 Stunden pro Woche vorausgesetzt werden.
Die Aktualisierungen für die Kindertagespflege konkretisieren die Regelungen zu Ausfallzeiten. Der Anspruch auf durchfinanzierte Ausfallzeiten soll sich bei nicht stattfindender Vollzeit-Betreuung proportional zur Arbeitszeit verringern. Der Nachweis der Ausfallzeiten wird künftig quartalsweise geführt, um den Verwaltungsaufwand zu verteilen. Zudem sollen geplante Fehlzeiten frühzeitig gemeldet werden, um die Planung von Vertretungsplätzen durch die Stadt Moers zu unterstützen. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahmen werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 28.05.2025 · Hauptausschuss (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 14.Altersgrenzen der Besuchergruppen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 17/1891 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Anpassung der Altersgrenzen für Besuchergruppen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Moers. Bisher sind die Offenen Einrichtungen für Kinder (OEfK) auf die Altersgruppe der 6- bis 14-Jährigen ausgerichtet, während die Jugendzentren die Zielgruppe der 14- bis 27-Jährigen betreuen. Ausnahmen bilden das Kinder- und Jugendzentrum Eick sowie das Jugendzentrum Zoff, die jeweils größere Altersspannen abdecken.
Die Vorlage führt aus, dass sich die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen verändert haben und vermehrt Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren die Jugendzentren aufsuchen. Als Reaktion schlägt ein Arbeitskreis der Einrichtungen vor, dass Kinder ab 12 Jahren künftig sowohl die OEfK als auch die Jugendzentren besuchen dürfen. Um eine Verdrängung der älteren Zielgruppe in den Jugendzentren zu verhindern, sollen für die jüngere Altersgruppe begrenzte Öffnungszeiten gelten. Die Verwaltung befürwortet diese Anpassung der Konzepte. Für die Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 15.Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kurzfreizeitmaßnahmen für Kinder und JugendlicheZur Vorlage · 17/1841 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss wird sich mit der Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kurzfreizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche befassen. Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1841 aus dem Fachbereich 10 sieht eine Anpassung der seit November 2013 geltenden Regelungen vor, um den veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.
Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderungen steht die Erhöhung des Zuschusses für Teilnehmende von bisher 3 Euro auf 5 Euro pro Tag und Person. Zudem soll der Betreuungsschlüssel von 1:10 auf 1:5 angepasst werden, da bei den Kindern und Jugendlichen ein erhöhter Betreuungsbedarf festgestellt wurde. Auch die Zuschüsse für Betreuungspersonen sollen an die Richtlinien zur Berücksierung von bürgerschaftlichem Engagement in Nordrhein-Westfalen angeglichen werden, wobei Leistungen bis zu einer Höhe von 20 Euro berücksichtigt werden können.
Durch diese Anpassungen soll die Attraktivität der Antragsstellung gesteigert werden, da die bereitgestellten Mittel seit 2010 nicht vollständig abgerufen wurden. Die im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von 8.160 Euro bleiben von dieser Änderung unberührt; lediglich die Verteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Maßnahmen wird neu geregelt. Finanzielle Auswirkungen auf den Gesamthaushalt werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 16.Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 17/1869 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 mit der Anerkennung der „Systemischen Hilfen GmbH & Co.KG“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Gesellschaft wurde bereits im Mai 2022 befristet für die Dauer von drei Jahren anerkannt.
Die Voraussetzung für eine unbefristete Anerkennung war die Vorlage eines Tätigkeitsberichts über den Zeitraum der Befristung. Ein entsprechender Bericht, der die Tätigkeiten der letzten drei Jahre dokumentiert, ist der vorliegenden Sitzungsvorlage beigefügt. Auf dieser Grundlage empfiehlt die zuständige Fachabteilung dem Ausschuss, die endgültige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu beschließen. Eine dauerhafte Anerkennung kann widerrufen werden, sofern die erforderlichen Voraussetzungen für den Betrieb nicht mehr vorliegen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 17.Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit FördermitteleinsatzZur Vorlage · 17/1886 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Zentrale Gebäudemanagement hat einen Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen vorgelegt, die durch Fördermittel finanziert werden. Die Vorlage dient der Information des Schulausschusses, des Jugendhilfeausschusses sowie des Ausschusses für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), Kapitel 2, welches die Verbesserung der Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zum Ziel hat. Für Moers wurde eine Fördersumme von rund 6,7 Millionen Euro festgesetzt, was bei einer Förderquote von 90 Prozent einer gesamten Investitionssumme von etwa 7,4 Millionen Euro entspricht. Voraussetzung für die Einhaltung der Förderrichtlinien ist die vollständige Abnahme der entsprechenden Bauabschnitte bis zum 31. Dezember 2025.
Des Weiteren wird über den Belastungsausgleich G9 berichtet, der Investitionen an Gymnasien infolge von Änderungen im Schulrecht unterstützt. Die Stadt erhält hierfür zwischen 2022 und 2026 mehrere Zahlungen. Während die Beträge für die Jahre 2022 und 2023 bereits eingegangen sind, hängen die Auszahlungen für die Jahre 2025 und 2026 von den jeweiligen Schülerzahlen ab. Die bereitgestellten Mittel werden für den Anbau am Gymnasium Adolfinum verwendet.
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Beratungsfolge
- 26.05.2025 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 19.05.2025 · Schulausschuss (21. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen - 18.Bericht zu Baumaßnahmen an Kinder- und JugendeinrichtungenZur Vorlage · 17/1882 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1882 des Zentralen Gebäudemanagements befasst sich mit dem aktuellen Sachstand von Baumaßnahmen an verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen in Moers. Der Bericht umfasst die Planung und Umsetzung von zwei spezifischen Projekten: die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Ulrich-von-Hutten-Straße 19 sowie den Neubau der Kindertageseinrichtung Achterathsfeld.
Die Vorlage ist für die kommenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 22. Mai 2025 und des Ausschusses für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften am 26. Mai 2025 vorgesehen. In beiden Gremien wird vorgeschlagen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Die detaillierten Informationen zum Fortschritt der Maßnahmen sowie die entsprechenden finanziellen Auswirkungen sind in den beigefügten Anlagen des Berichts aufgeführt. Damit dient das Dokument der Information der zuständigen Ausschüsse über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung.
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Beratungsfolge
- 26.05.2025 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (24. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen - 19.Berichterstattung für den Rat
- 20.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 21.Anträge und Anfragen von Mitgliedern