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Sitzungsvorlage

Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehr

17/1783 2. Ergänzung 09.04.2025 Fachbereich 5

🟢 Beschlossen 09.04.2025 · Rat (32. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen, bei Gegenstimmen des Bürgermeisters und der Fraktion Freie Fraktion Moers und Enthaltung des Einzelratsmitgliedes Süßer

✦ KI-Zusammenfassung

Der Feuerwehrausschuss und der Hauptausschuss haben dem Rat empfohlen, die monatlichen Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehr neu zu regeln. Damit soll der Beschluss des Rates vom 12. Juli 2017 mit Wirkung zum 31. März 2025 aufgehoben werden.

Gemäß dem vorliegenden Vorschlag soll die monatliche Aufwandsentschädigung für die Leitung der Feuerwehr rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf das 1,6-fache des Satzes der Ratsmitglieder festgelegt werden. Für die stellvertretende Leitung der Feuerwehr ist ab dem 1. April 2025 ein 1,2-facher Satz vorgesehen. Ebenfalls ab dem 1. April 2025 sollen die Aufwandsentschädigungen für Einheitsführer sowie deren Stellvertreter, einschließlich der Jugendfeuerwehr, auf das 0,2-fache des Satzes der Ratsmitglieder angepasst werden.

Die Neuregelung basiert auf den Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sowie der Entschädigungsverordnung NRW. Die Verwaltung begründet die Anpassung mit der Zunahme von Einsätzen und den gestiegenen Anforderungen an die Fachkenntnisse. Durch die vorgeschlagene Änderung der Vergütungsstruktur erhöht sich die monatliche Gesamtkostenbelastung für die Stadt Moers von bisher rund 1.694 Euro auf etwa 3.976 Euro.

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Beratungsfolge

  • 09.04.2025
    Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen, bei Gegenstimmen des Bürgermeisters und der Fraktion Freie Fraktion Moers und Enthaltung des Einzelratsmitgliedes Süßer