Tempo 30 für die Westerbruchstraße - Bürgerantrag Nr. 1776; anonymisiert
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag Nummer 1776 wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Westerbruchstraße von 50 km/h auf 30 km/h beantragt. Die Verwaltung erläuterte dazu die rechtlichen Voraussetzungen für Hauptverkehrsstraßen, die sich von denen für Nebenstraßen unterscheiden. Eine Anordnung von Tempo 30 ist auf diesem Straßennetz nur bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage, dem Schutz spezifischer Einrichtungen oder aufgrund von Vorgaben aus dem Lärmaktionsplan möglich.
Die Verwaltung führt aus, dass im Rahmen der Lärmaktionsplanung bereits Abwägungen zwischen Gesundheitsschutz und Verkehrsfluss stattgefunden haben. Zwar ermöglichen aktuelle Änderungen im Straßenverkehrsgesetz sowie neue Verwaltungsvorschriften seit März 2025 erweiterte Möglichkeiten für Tempo-30-Zonen, etwa vor Spielplätzen oder Fußgängerüberwegen, jedoch sind hierfür weiterhin Einzelfallprüfungen notwendig. Die zuständige Fachverwaltung prüft derzeit, inwieweit diese neuen Regelungen die Ausweisung weiterer Abschnitte im Hauptstraßennetz zulassen.
Nach der aktuellen rechtlichen Lage ergibt sich für die Westerbruchstraße jedoch keine Grundlage für eine Geschwindigkeitsreduzierung, weshalb der Antrag abgelehnt wird. Der Ausschuss für Bürgeranträge stimmte den Erläuterungen der Verwaltung zu und schloss die Beratung zum Thema ab.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion.