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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 13.05.2025
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.1Liste der offenen Bürgeranträge
- 4.2Beantwortung von Einwohnerfragen
- 4.3Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder
- 5.Bürgerantrag Nr. 1828 - Einsatz für die Erhebung von Pfand auf Lachgas-KartuschenZur Vorlage · 17/2026 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 17/2026 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1828. Der Antrag fordert, dass die Stadt Moers eine Einführung von Pfand auf Lachgas-Kartuschen unterstützt. Vorgeschlagen wird ein Pfand von fünf Euro für kleine und zehn Euro für große Kartuschen, um durch die Rückgabe oder das Einsammeln der Behälter die Umweltbelastung zu verringern.
Die Verwaltung hat dazu Stellung bezogen und weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Pfandpflicht für Behältnisse beim Bund bzw. dem zuständigen Bundesministerium liegt. Die rechtlichen Grundlagen sowie die Höhe des Pfandes sind im Verpackungsgesetz geregelt, wobei Änderungen eine Entscheidung des Bundestages erfordern. Da somit keine kommunale Zuständigkeit besteht, sieht die Verwaltung derzeit keinen Anlass, sich für eine solche Regelung einzusetzen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Beratung damit abschließt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 6.Bürgerantrag Nr. 1829 Betrieb eines SchnellrestaurantsZur Vorlage · 17/2060 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wird über den Bürgerantrag Nummer 1829 entschieden, der sich gegen den 24-Stunden-Betrieb eines Schnellrestaurants mit Drive-In-Schalter richtet. Der Antragsteller beanstandet die Nutzung des angrenzenden Gewerbebetriebs in Bezug auf seine Wohnung in einem im Mai 2025 fertiggestellten Mehrfamilienhaus.
Die Verwaltung stellt fest, dass das Schnellrestaurant bereits seit 2007 über eine Baugenehmigung verfügt und somit Bestandsschutz genießt. Da sich die Bebauung in einem unbeplantten Innenbereich befindet, ist eine Gemengelage aus Wohn- und Gewerbenutzung zulässig. Für das neue Wohngebäude wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bereits bauliche Maßnahmen zum Lärmschutz, wie eine Lärmschutzwand und spezielle Fenster, umgesetzt. Auch die Abgasanlage des Restaurants entspricht den erforderlichen Grenzabständen zu den Wohnfenstern.
Ein ordnungsbehördliches Einschreiten der Bauaufsicht wird als nicht erforderlich erachtet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Mieter für bauaufsichtsrechtliche Abwehransprüche in der Regel nicht antragsbefugt sind, da diese Rechte primär dem Eigentümer zustehen. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Ablehnung des Antrags und den Abschluss des Verfahrens vor.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 7.Bürgerantrag 1802 Abfalleimer NSG SchwafheimZur Vorlage · 17/1998 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags 1802 wird die Aufstellung eines Abfalleimers mit Ascher an der Aussichtsbank am Naturschutzgebiet (NSG) Schwafheimer Weg thematisiert. Der Antrag sieht vor, dass an diesem Standort ein entsprechender Behälter bereitgestellt wird.
Die Verwaltung hat dazu Rücksprache mit dem Flächeneigentümer LINEG gehalten. Die LINEG, welche die betreffende Bank aufgestellt hat, lehnte die Installation eines Abfallbehälters ab. Als Begründung wurde angeführt, dass das Vorhandensein von Abfallbehältern an abgelegenen Orten in der Landschaft erfahrungsgemäß zu einer Zunahme von Müllablagerungen führen kann. Um zu verhindern, dass Besucher Abfälle vor Ort hinterlassen oder weitere Abfallgebinde deponieren, verzichtet die LINEG in solchen Situationen bewusst auf die Bereitstellung von Behältern. Ziel ist es, die Besucher dazu zu bewegen, mitgebrachte Abfälle wieder mitzunehmen.
Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen, womit die Behandlung des Antrags abgeschlossen ist. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Maßnahme nicht.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 8.Bürgerantrag Nr. 1747 Bebauung des Grundstücks Gemarkung Kapellen, Flur 1, Flurstück 1009 und 1010.Zur Vorlage · 17/2025 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1747 streben die Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Kapellen, Bereich Bettenkamp (Hülshorst), eine Bebauung der bisher unbebauten Flächen für ergänzende Wohnbebauung an. Die Antragsteller beabsichtigen hierfür die Schaffung von Baurecht, etwa durch einen Bebauungsplan oder verschiedene Satzungen nach dem Baugesetzbuch.
Die Verwaltung hat zur Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten ein Gutachten erstellen lassen. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass verschiedene Satzungsformen nicht zulässig sind. Eine Klarstellungssatzung scheidet aus, da die betreffenden Flurstücke eindeutig im Außenbereich liegen und durch Freiflächen von der bestehenden Bebauung getrennt sind. Eine Entwicklungssatzung ist nicht möglich, da das Areal im Flächennutzungsplan der Stadt Moers als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Auch eine Einbeziehungssatzung ist aufgrund der raumordnerischen Vorgaben des Regionalplans Ruhr, der das Gebiet als regionalen Grünzug und Agrarbereich festlegt, nicht umsetzbar.
Zudem wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wohnzwecke abgelehnt, da diese den Zielen der übergeordneten Planung widerspricht. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll daher den Ausführungen der Verwaltung zustimmen und die Beratung zum Antrag abschließen.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: - 9.Bürgerantrag Nr. 1813 Elbinger Ring / Josef-Peil-WegZur Vorlage · 17/2080 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Bürgerantrags zur geplanten Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage am Josef-Peil-Weg befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit der rechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens. Zuvor eingereichte Klagen von Anwohnern gegen den Vorbescheid vom Juli 2024 wurden durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Juni 2025 abgewiesen. Der Antragsteller führt an, dass die Bebauung dem Bebauungsplan Nr. 123 widerspreche, da das Grundstück bewusst aus dessen Geltungsbereich herausgenommen wurde, und äußert Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung sowie der Erschließungskosten.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass das Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig ist, da die Art und das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung passen. Zwar wurde das Grundstück im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aus dem Planungsbereich entfernt, um den Erwerb von Straßenland zu vermeiden, jedoch ist die planungsrechtliche Erschließung über den Josef-Peil-Weg gesichert. Die vorhandene Verkehrsfläche kann den zu erwartenden zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Zudem war das Grundstück bereits in der Abrechnung der Erschließungskosten berücksichtigt. Da keine wesentlichen Fragen zur Umsetzung des Ratsbeschlusses bestehen, empfiehlt die Fachabteilung, die Beratung im Ausschuss für Bürgeranträge abzuschließen und eine weitere Befassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt nicht vorzunehmen.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme der Fraktion Die Grafschafter.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme der Fraktion Die Grafschafter. - 10.Bürgerantrag Nr. 1796 Aufbau / Aufstellung von Solaranlagen in MoersZur Vorlage · 17/1988 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wird über den Bürgerantrag Nr. 1796 zur Installation von Solaranlagen an der Hermann-Runge-Gesamtschule entschieden. Der Antrag sieht eine Überdachung des Lehrerparkplatzes vor, die mit einem Gründach sowie Photovoltaik-Modulen ausgestattet sein soll.
Die zuständige Fachabteilung empfiehlt die Ablehnung des Vorschlags. Laut der Stellungnahme des Zentralen Gebäudemanagements ist eine solche Überdachung aufgrund der erforderlichen elektrischen Zuleitung nicht wirtschaftlich. Zudem verfügt die Schule bereits über Photovoltaikanlagen auf dem Dach der Turnhalle sowie des Hauptgebäudes. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachrüstung bestehender Parkplatzflächen in der Regel unwirtschaftlich ist, während bei Neubauprojekten eine Prüfung von Solaranlagen und Gründächern grundsätzlich erfolgt.
Anstelle einer Überdachung leistet die Stadt Moers durch andere Maßnahmen, wie etwa die Anlage von Blumenwiesen, einen Beitrag zum Artenschutz; zudem wird derzeit eine Biodiversitätsstrategie erstellt. Die Eignung von Bestandsliegenschaften für Photovoltaik-Maßnahmen wird durch die Verwaltung fortlaufend auf Basis wirtschaftlicher Faktoren untersucht. Der Ausschuss für Bürgeranträge hat vorgeschlagen, dem Antrag nicht stattzugeben und die Behandlung der Eingabe damit abzuschließen.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 11.Bürgerantrag Nr. 1790 - Auflistung von Geburts- und Todestag von Hanns Dieter Hüsch im Kalendarium des Senders 3satZur Vorlage · 17/1949 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/1949 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Antrag Nummer 1790. Der vorliegende Bürgerantrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung Moers den Fernsehsender 3sat kontaktiert, um eine Ergänzung im dortigen Kalendarium zu erwirken. Konkret wird beantragt, dass der Geburtstag sowie der Todestag einer im Antrag genannten Person in das Kalenderformat des Senders aufgenommen werden.
Die zuständige Verwaltung hat zu diesem Anliegen Stellung bezogen. In der vorliegenden Stellungnahme wird die Idee des Antragstellers als sinnvoll bewertet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung dieses Vorhabens in Eigenregie durch den Antragsteller erfolgen kann. Die Stadtverwaltung sieht somit keine Notwendigkeit für ein aktives Tätigwerden seitens der Kommune.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind keine Kosten für die Stadt Moers zu verzeichnen. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 12.Bürgerantrag Nr. 1801 – Erweiterung des Gästeschilds am rechten Eingang zum Ratssaal um den Begriff plebsZur Vorlage · 17/1970 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/1970 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1801. Gegenstand des Antrags ist die Erweiterung des Gästeschilds, welches am rechten Eingang zum Ratssaal angebracht ist, um den Begriff „plebs“.
Die zuständige Verwaltung hat zu diesem Anliegen Stellung genommen und vertritt die Ansicht, dass die derzeitige Beschilderung bereits ausreichend ist. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch eine mögliche Umsetzung des Antrags zu verzeichnen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Büro der Bürgermeisterin.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 13.Bürgerantrag Nr. 1807 – Übereinstimmung der Beflaggung am Rathaus mit der HauptsatzungZur Vorlage · 17/1971 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge wird die Sitzungsvorlage 17/1971 behandelt, welche den Bürgerantrag Nummer 1807 zum Gegenstand hat. Der Antragsteller regte eine Prüfung an, inwieweit die Beflaggung am Rathaus mit den Bestimmungen des § 2 der Hauptsatzung übereinstimmt. Zudem wurde angefragt, ob die in der Hauptsatzung erwähnten Anlagen über die Homepage der Stadt Moers abrufbar sind.
Die Verwaltung hat hierzu Stellung bezogen und mitgeteilt, dass eine Überprüfung der Beflaggung am Rathaus bereits erfolgt ist und die Beflaggung nun den Vorgaben der Hauptsatzung entspricht. Hinsichtlich der Erreichbarkeit der Dokumente wurde darauf hingewiesen, dass die gewünschten Anlagen zur Hauptsatzung über die Internetpräsenz der Stadt Moers im Bereich der Satzungen online einsehbar sind.
Für diese Maßnahmen entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 14.Bürgerantrag Nr. 1815 – Schließfächer in der InnenstadtZur Vorlage · 17/2010 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wird über den Bürgerantrag Nr. 1815 zur Einrichtung von Schließfächern in der Moerser Innenstadt beraten. Der Antrag weist darauf hin, dass der Bahnhof Moers derzeit keine Schließfächer anbietet, wie es in anderen größeren Städten üblich ist.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass bisher keine entsprechenden Anfragen aus der Händlerschaft bei der Wirtschaftsförderung oder der Moers Marketing GmbH eingegangen sind. Um einen flächendeckenden Bedarf zu ermitteln, müsste zunächst eine Abstimmung mit den Gewerbetreibenden in der Innenstadt erfolgen, um etwaige Kundenwünsche zu identifizieren.
Ein weiterer Aspekt ist die Standortfrage. Da der öffentliche Raum einer starken Nutzungskonkurrenz unterliegt, sieht die Verwaltung Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Flächen. Eine Übermöblierung des öffentlichen Raumes, ähnlich wie bei Paketstationen, soll durch die Stadt vermieden werden. Zudem würden die laufenden Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Schließfächer angesichts der angespannten Haushaltslage nicht bewilligt werden können. Aus diesen Gründen spricht sich die Verwaltung gegen die Installation von Schließfächern in der Innenstadt aus. Der Ausschuss soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und die Beratung abschließen.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 15.Bürgerantrag Nr. 1817 – Ansehen des Beitrags der Sendung mit der Maus zu Blindenleitstreifen im RatssaalZur Vorlage · 17/2045 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wird die Sitzungsvorlage 17/2045 behandelt, die den Bürgerantrag Nummer 1817 zum Gegenstand hat. Der Antrag thematisiert das Ansehen eines Beitrags der Sendung „mit der Maus“ über Blindenleitstreifen im Ratssaal. Die Antragstellung sieht vor, dass die Mitglieder des Rates diesen Beitrag gemeinsam in den Räumlichkeiten des Ratssaals betrachten.
Die Verwaltung hat zu diesem Anliegen Stellung bezogen und erklärt, dass der Ratssaal für eine solche Veranstaltung nicht zur Verfügung steht. Infolgedessen wird von einer Durchführung des Vorhabens abgesehen. Es entstehen durch diese Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 16.Bürgerantrag Nr. 1819 - Pflanzbeet vor dem RathausZur Vorlage · 17/2015 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wurde über den Bürgerantrag Nummer 1819 zum Pflanzbeet vor dem Rathaus beraten. Der Antragsteller regte an, Hinweisschilder anzubringen, die das Entsorgen von Zigarettenkippen und Filtern im Beet untersagen sollen, sowie eine tägliche Reinigung der Fläche zu veranlassen.
Das Zentrale Gebäudemanagement empfiehlt, den Vorschlag abzulehnen. Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass vor dem Rathaus bereits Aschenbecher zur Verfügung stehen. Eine zusätzliche Beschilderung wird als voraussichtlich wirkungslos betrachtet, da die Entsorgung von Abfällen außerhalb der vorgesehenen Behälter bereits untersagt ist. Zudem erfolgt eine Reinigung des Pflanzbeets bereits in regelmäßenschaftlichen Zyklen. Eine tägliche Säuberung wurde von der Verwaltung als unverhältnismäßig eingestuft, da dies zusätzliche Kosten verursachen würde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag aufgrund der dargelegten Gründe abzulehnen und die Behandlung der Eingabe im Ausschuss damit abzuschließen. Durch diese Entscheidung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 17.Bürgerantrag Nr. 1821 - Fensterbelüftung in den Personal- und Besucher-WCs im Alten RathausZur Vorlage · 17/2016 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgeranträge wurde über den Bürgerantrag Nummer 1821 zur Fensterbelüftung in den Personal- und Besucher-Sanitäranlagen im Alten Rathaus beraten. Der Antrag sieht vor, dass pro Etage eine Person bestimmt wird, die bei erwarteten Tagestemperaturen von mindestens 19 Grad morgens die Fenster auf Kipp stellt. Für die Wintermonate wurde zudem eine Verschließautomatik beantragt, um den Eintritt von Kaltluft zu vermeiden.
Das Zentrale Gebäudemanagement nahm dazu Stellung und erläuterte, dass die Belüftung der WCs im Alten Rathaus derzeit bereits eigenständig durch die Mitarbeitenden der Stadt Moers durchgeführt wird. Die Benennung zusätzlicher Personen für die tägliche Fensterbelüftung sowie die Anschaffung einer Verschließautomatik würden Sonderausgaben zur Folge haben, die laut der zuständigen Fachabteilung nicht erforderlich sind. Aus Kostengründen empfiehlt das Zentrale Gebäudemanagement daher, die Belüftung weiterhin selbstständig durchzuführen und auf eine Anschaffung der Automatik zu verzichten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und den Vorschlag ablehnt. Damit wäre die Behandlung der Eingabe im Ausschuss abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 18.Bürgerantrag Nr. 1822 - Einbau von Anlagen zur Rückgewinnung von Brauchwasser bei Neu-, Erweiterungs- und Umbauten von städtischen GebäudenZur Vorlage · 17/2017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bürgeranträge hat über den Antrag Nummer 1822 entschieden, der den Einbau von Anlagen zur Rückgewinnung von Brauchwasser bei Neubauten, Erweiterungen und Umbauten städtischer Gebäude fordert. Der Ausschuss lehnte den Vorschlag ab und stimmte den Ausführungen der Verwaltung zu.
Das Zentrale Gebäudemanagement führt in der vorliegenden Sitzungsvorlage aus, dass bei Bauvorhaben grundsätzlich klimagerechte Maßnahmen geprüft und bei Sinnhaftigkeit umgesetzt werden. Gegen eine pauschale Verpflichtung zum Einbau von Brauchwasserrückgewinnungsanlagen wurden ökologische sowie ökonomische Gründe angeführt. Ökologisch betrachtet könne der Ressourcenverbrauch durch die Installation solcher Anlagen steigen. Ökonomisch übersteigen die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Betrieb nach bisherigen Erfahrungswerten die erzielten Wasserersparnisse, weshalb eine pauschale Vorgabe in der Regel nicht wirtschaftlich sei.
Die zuständige Fachabteilung empfiehlt daher, weiterhin Einzelprüfungen vorzunehmen, statt eine allgemeine Pflicht einzuführen. Durch den Beschluss des Ausschusses entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Behandlung des Bürgerantrags ist damit abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 19.Bürgerantrag Nr. 1781 – Umwandlung der gelben Tonne in eine WertstofftonneZur Vorlage · 17/1947 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/1947 wird dem Ausschuss für Bürgeranträge ein Verfahren zur Änderung des Entsorgungssystems vorgelegt. Gegenstand ist der Bürgerantrag Nummer 1781, welcher die Umwandlung der gelben Tonne in eine Wertstofftonne zum Ziel hat.
Die zuständige Verwaltung hat den Antrag an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet, um eine fachliche Stellungnahme einzuholen. Die entsprechenden Ausführungen des Entsorgungsunternehmens sind der Vorlage beigefügt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Thema damit abschließt.
Für die Umsetzung der in dem Antrag beschriebenen Maßnahme sind laut den Dokumenten keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Die Entscheidung über den Abschluss der Beratung ist für die Sitzung am 9. September 2025 vorgesehen.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 20.Bürgerantrag Nr. 1789 – Einrichtung eines Müllsammeltages 4 x jährlichZur Vorlage · 17/1954 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1954 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1789, der die Einrichtung eines Müllsammeltages viermal jährlich vorsieht. Im Zuge des Verfahrens wurde das Anliegen an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR zur Erstellung einer Stellungnahme weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme ist Bestandteil der vorliegenden Unterlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Antrag zur Kenntnis nimmt und die Beratung in dem zuständigen Gremium damit abschließt. Für die Umsetzung der im Antrag beschriebenen Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen. Die Vorlage wurde durch das Büro der Bürgermeisterin erstellt.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 21.Bürgerantrag Nr. 1794 – Rauchverbot auf Moerser FriedhöfenZur Vorlage · 17/1955 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1955 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1794, der ein Rauchverbot auf den Friedhöfen in Moers zum Gegenstand hat. Dem Ausschuss für Bürgeranträge wird vorgeschlagen, die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Anliegen zur Kenntnis zu nehmen und die Beratung im zuständigen Ausschuss damit abzuschließen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde der Antrag an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet, um eine fachliche Stellungnahme einzuholen. Die entsprechende Stellungnahme des Unternehmens ist der Vorlage beigefügt und dient als Grundlage für die abschließende Beratung. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Bearbeitung dieses Vorgangs keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss soll das Verfahren zum Bürgerantrag formell beendet werden.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 22.Bürgerantrag Nr. 1808 – RegelenergieZur Vorlage · 17/1995 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1995 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1808, welcher das Thema Regelenergie behandelt. Im Rahmen der geplanten Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge am 9. September 2025 sieht der Beschlussvorschlag vor, die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Anliegen zur Kenntnis zu nehmen und die Beratung im zuständigen Ausschuss damit abzuschließen.
Der Bürgerantrag wurde zwecks Erstellung einer Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme des Unternehmens ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass mit der Bearbeitung dieses Vorgangs keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 23.Bürgerantrag Nr. 1824 – Einkauf von Pflanzen durch die ENNI beim Pflanzensonderverkauf zugunsten krebskranker Kinder in RumelnZur Vorlage · 17/2002 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 17/2002 setzt sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit dem Bürgerantrag Nummer 1824 auseinander. Der Antrag thematisiert den Einkauf von Pflanzen durch die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR im Rahmen eines Pflanzensonderverkaufs, der krebskranken Kindern in Rumeln zugutekommen soll.
Die Verwaltung hat den Bürgerantrag zur Einholung einer Stellungnahme an die zuständige ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme des Unternehmens ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt.
Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Maßnahme ausgewiesen. Die entsprechende Sitzung des Ausschusses ist für den 9. September 2025 angesetzt.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 24.Bürgerantrag Nr. 1825 – Anschaffung eines Systems für die Friedhöfe, das nur einen Einwurf für Bio- und Restabfall hatZur Vorlage · 17/2003 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/2003 behandelt den Bürgerantrag Nummer 1825, welcher die Anschaffung eines Systems für die Friedhöfe zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, ein Entsorgungssystem zu nutzen, das lediglich einen gemeinsamen Einwurf für Bio- und Restabfall vorsieht.
Zur Klärung des Sachverhalts wurde der Antrag an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet, damit die entsprechende Fachstelle eine Stellungnahme abgibt. Die Ergebnisse dieser Stellungnahme sind Bestandteil der vorliegenden Unterlagen. Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bürgeranträge sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Thema lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Mit dieser Maßnahme soll die Beratung im zuständigen Ausschuss abgeschlossen werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der im Antrag beschriebenen Maßnahme sind laut den vorliegenden Informationen keine Kosten zu erwarten. Die Vorlage wurde durch das Büro der Bürgermeisterin erstellt und dient als Grundlage für die anstehende Sitzung am 9. September 2025.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 25.Bürgerantrag Nr. 1814 - RestmüllentsorgungZur Vorlage · 17/2004 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 17/2004 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1814, welcher die Thematik der Restmüllentsorgung zum Gegenstand hat. Im Rahmen des Verfahrens wurde dieser Antrag zwecks einer Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme der genannten Institution ist als Anlage der vorliegenden Unterlagen beigefügt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt. Für das beschriebene Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge am 9. September 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 26.Bürgerantrag Nr. 1833 – Gully Geruch in der InnenstadtZur Vorlage · 17/2078 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bürgeranträge wird sich in seiner Sitzung am 9. September 2025 mit dem Bürgerantrag Nummer 1833 befassen. Gegenstand des Antrags ist eine Geruchsentwicklung, die durch einen Gully im Bereich der Innenstadt verursacht wird.
Die Verwaltung hat den Antrag zwecks Einholung einer fachlichen Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme des Dienstleisters ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem spezifischen Vorgang damit abschließt.
Aus der Sitzungsvorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde im Büro der Bürgermeisterin erstellt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 27.Bürgerantrag Nr. 1820 – Erklärung zu den Kosten für die Restmüllentsorgung in MoersZur Vorlage · 17/2050 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 17/2050 befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge in seiner Sitzung am 9. September 2025 mit dem Bürgerantrag Nummer 1820. Gegenstand des Antrags ist die Forderung nach einer Erklärung zu den Kosten der Restmüllentsorgung im Stadtgebiet von Moers.
Die Verwaltung hat das Anliegen zwecks Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechenden Ausführungen sind als Anlage Bestandteil der Vorlage. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang damit abschließt.
Durch die Behandlung des Antrags im Ausschuss entstehen laut der Sitzungsvorlage keine finanziellen Auswirkungen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Büro der Bürgermeisterin.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 28.Tempo 30 für die Westerbruchstraße - Bürgerantrag Nr. 1776; anonymisiertZur Vorlage · 17/1874 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag Nummer 1776 wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Westerbruchstraße von 50 km/h auf 30 km/h beantragt. Die Verwaltung erläuterte dazu die rechtlichen Voraussetzungen für Hauptverkehrsstraßen, die sich von denen für Nebenstraßen unterscheiden. Eine Anordnung von Tempo 30 ist auf diesem Straßennetz nur bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage, dem Schutz spezifischer Einrichtungen oder aufgrund von Vorgaben aus dem Lärmaktionsplan möglich.
Die Verwaltung führt aus, dass im Rahmen der Lärmaktionsplanung bereits Abwägungen zwischen Gesundheitsschutz und Verkehrsfluss stattgefunden haben. Zwar ermöglichen aktuelle Änderungen im Straßenverkehrsgesetz sowie neue Verwaltungsvorschriften seit März 2025 erweiterte Möglichkeiten für Tempo-30-Zonen, etwa vor Spielplätzen oder Fußgängerüberwegen, jedoch sind hierfür weiterhin Einzelfallprüfungen notwendig. Die zuständige Fachverwaltung prüft derzeit, inwieweit diese neuen Regelungen die Ausweisung weiterer Abschnitte im Hauptstraßennetz zulassen.
Nach der aktuellen rechtlichen Lage ergibt sich für die Westerbruchstraße jedoch keine Grundlage für eine Geschwindigkeitsreduzierung, weshalb der Antrag abgelehnt wird. Der Ausschuss für Bürgeranträge stimmte den Erläuterungen der Verwaltung zu und schloss die Beratung zum Thema ab.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion. - 29.Bürgerantrag Nr. 1791 Anlage von beidseitigen Geh- und Radwegen entlang der Grafschafter Str.( L 475)Zur Vorlage · 17/1996 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Bearbeitung des Bürgerantrags Nummer 1791 abschließen. Der Antrag fordert die Planung und den Bau von beidseitigen Geh- und Radwegen entlang der Grafschafter Straße (L 475) zwischen Moers-Meerbeck und Duisburg-Baerl, konkret im Abschnitt zwischen der Kohlenstraße und der Voßbuschhstraße.
Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass für diesen Bereich außerhalb der Ortsdurchfahrt der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Baulast trägt. Eine Umsetzung durch die Kommunen über eine Verwaltungsvereinbarung wäre zwar theoretisch möglich, jedoch ist das Vorhaben im Landesstraßenbauprogramm derzeit auf Rang 58 eingestuft. Die Stadt Duisburg teilte mit, dass ein Umbau in kommunaler Verantwortung aufgrund anderer Prioritäten und technischer Einschränkungen, wie etwa eines zu geringen Querschnitts unter einer Eisenbahnbrücke, kurzfristig nicht realisierbar ist. Zudem erschweren fehlende Grundstücksflächen sowie die ausbleibende Planung einer Brückenerneuerung durch die Deutsche Bahn die Umsetzung.
Die Stadtverwaltung Moers kann für den betreffenden Straßenabschnitt keine kurzfristige Planung in Aussicht stellen, obwohl im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen andere Projekte entlang von Landesstraßen bearbeitet werden. Als alternative Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr werden Wege über die Forststraße und Gutenbergstraße sowie die Kohlenstraße angeführt, die zwar längere Strecken erfordern, aber durchgängige Nutzungen ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 30.Bürgerantrag 1804 Anbringung einer Haltelinie und eines Hinweisschildes im Bereich der Feuerwache Essenberger Str.Zur Vorlage · 17/1993 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags 1804 wurde die Anbringung einer Haltelinie sowie eines Hinweisschildes im Bereich der Feuerwache in der Essenberger Straße thematisiert. Die Maßnahme sollte sicherstellen, dass Einsatzfahrzeuge nicht durch Kraftfahrzeuge blockiert werden, welche vor einer roten Ampel warten.
Die zuständige Fachabteilung hat den Sachverhalt nach Rücksprache mit der Feuerwehr geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass aktuell kein Rückstau besteht, der den Einsatzbetrieb beeinträchtigen würde. Die Ein- und Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge ist durch die vorhandene Breite der Einfahrt in der Regel jederzeit gewährleistet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Haltelinie die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage reduzieren und zu längeren Wartezeiten im Verkehr führen könnte. Da seitens der Feuerwehr derzeit kein Handlungsbedarf gesehen wird, wird von einer Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme abgesehen.
Der Ausschuss für Bürgeranträge stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu, womit die Bearbeitung des Antrags in diesem Gremium abgeschlossen ist.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 31.Bürgerantrag Nr. 1810 - Trödelmarkt: Vertragliche Verpflichtung des Veranstalters hinsichtlich Parkens auf RadwegenZur Vorlage · 17/2013 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1810 wird die vertragliche Verpflichtung des Veranstalters von Trödelmärkten in der Moerser Innenstadt thematisiert. Der Antrag fordert, dass die Stadt Moers den Veranstalter sowie das eingesetzte Sicherheitsunternehmen dazu verpflichtet, zu verhindern, dass der Radweg am Königlichen Hof durch Fahrzeuge der Firma MBS blockiert wird.
Die Moers Marketing GmbH hat zu diesem Sachverhalt Stellung bezogen. Die Verwaltung bestätigt die Ausführungen der Veranstalterin und weist darauf hin, dass bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen Sicherheitsaspekte Vorrang vor der Leichtigkeit des Verkehrs haben. Entsprechend müssen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmenden umgesetzt werden, auch wenn dies zu Einschränkungen des Verkehrsflusses führt.
Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratungen zu diesem Vorgang abschließen.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 32.Bürgerantrag Nr. 1830 - Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem LänglingswegZur Vorlage · 17/2011 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bürgeranträge hat sich mit dem Bürgerantrag Nr. 1830 zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Länglingsweg befasst. Der Antrag sieht eine Geschwindigkeitsreduzierung zwischen der Düsseldorfer Straße und dem Bereich Am Domacker vor, wobei die bestehende Tempo-20-Zone ausgenommen bleibt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Länglingsweg zum Hauptstraßennetz der Stadt Moers gehört, weshalb dort grundsätzlich eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Eine Reduzierung auf 30 km/h ist auf Hauptverkehrsstraßen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei einer besonderen Gefahrenlage, dem Schutz spezieller Einrichtungen oder zur Lärmminderung.
Aufgrund rechtlicher Anpassungen im Straßenverkehrsgesetz sowie der überarbeiteten Verwaltungsvorschrift zur StVO prüft die Fachverwaltung derzeit die Möglichkeiten für weitere Tempo-30-Abschnitte im Hauptstraßennetz. Der Länglingsweg ist Teil dieser laufenden Prüfung. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt vorgelegt. Sofern die Prüfung neue Regelungen ermöglicht, sollen entsprechende Maßnahmen angeordnet und umgesetzt werden.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 33.Bürgerantrag Nr. 1778 - Tesla KFZZur Vorlage · 17/2014 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Bürgerantrag wurde vorgeschlagen, bestimmte öffentliche Parkflächen in Moers, konkret im Bereich zwischen Rathaus und Mühlenstraße, exklusiv für Fahrzeuge der Marke Tesla zu reservieren und entsprechend zu kennzeichnen. Hintergrund der Anfrage ist die Sorge um eine mögliche Überwachung der Umgebung durch die Kamerafunktionen der Fahrzeuge im sogenannten Wächtermodus.
Die Verwaltung hat dazu Stellung bezogen und erklärt, dass eine Differenzierung von Parkrechten nach Fahrzeugmarken rechtlich nicht umsetzbar sei. Eine solche Regelung würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen. Da die betreffende Fläche als öffentlicher Straßenraum der Allgemeinheit zur Nutzung freisteht, ist eine Beschränkung auf bestimmte Hersteller nach der Straßenverkehrs-Orordnung sowie dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen nicht zulässig. Sonderregelungen für Parkplätze seien lediglich für Personengruppen wie Menschen mit Schwerbehinderung, Carsharing-Nutzer oder allgemein für Elektrofahrzeuge vorgesehen, jedoch nicht für spezifische Automarken.
Hinsichtlich des Datenschutzes wies die zuständige Fachabteilung darauf hin, dass die Aktivierung der Kamerafunktionen allein in der Verantwortung der Fahrzeugführenden liege. Beschwerden über Videoaufzeichnungen können an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen gerichtet werden. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratungen zum Antrag abschließen.
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- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 34.Bürgerantrag Nr. 1811 - Beschilderung einer Sperrfläche an der Wilhelm-Schroeder-StraßeZur Vorlage · 17/2022 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag Nummer 1811 wurde die Nutzung einer Sperrfläche in der Wilhelm-Schroeder-Straße als Abstellmöglichkeit für Mopeds und Motorräder beantragt. Der betreffende Bereich zwischen der Wilhelm-Schroeder-Straße 2 und der Seminarstraße 2 ist derzeit durch orangefarbene Poller abgegrenzt. Der Antrag umfasst zudem die Installation einer entsprechenden Beschilderung an den Anfangs- und Endpunkten der Fläche.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass im Rahmen der aktuellen Schulwegplanung das gesamte Umfeld des angrenzenden Schulkomplexes überprüft wird, um Maßnahmen zur Sicherung der Schulwege zu entwickeln. In diesem Zusammenhang sind auch für die Seminarstraße Veränderungen geplant, welche in den nächsten Monaten im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt vorgestellt werden sollen. Erst nach einer entsprechenden Entscheidung in diesem Fachgremium werden die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen veranlasst.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen zu diesem Antrag abschließt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 35.Bürgerantrag Nr. 1812 - Beschilderung eines Parkstreifens auf der SeminarstraßeZur Vorlage · 17/2023 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1812 wird die Beschilderung eines Parkstreifens in der Seminarstraße thematisiert. Der Antrag sieht vor, den betreffenden Bereich durch Verkehrszeichen so zu kennzeichnen, dass dieser ausschließlich für Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen reserviert ist. Damit soll das Abstellen von Mopeds auf diesem Streifen unterbunden werden, da die Fläche derzeit von Schülern des Adolfinums genutzt wird.
Die Verwaltung führt derzeit im Rahmen der Schulwegplanung eine Überprüfung des gesamten Umfelds des angrenzenden Schulkomplexes durch, um Maßnahmen zur Sicherung der Schulwege zu entwickeln. Für den Bereich der Seminarstraße sind Veränderungen geplant, die in den nächsten Monaten im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt vorgestellt werden sollen. Sobald in diesem Fachgremium eine Entscheidung getroffen wurde, werden die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen veranlasst.
Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratungen zu diesem Vorgang abschließen. Es entstehen aus der Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 36.Bürgerantrag Nr. 1823 - Anbringung eines Zusatzschildes an den Park- und Haltverbotsschildern vor dem Gebäude Kronprinzenstraße 60Zur Vorlage · 17/2024 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1823 wird die Änderung der Beschilderung für Park- und Halteverbote in der Kronprinzenstraße 60 thematisiert. Der Antrag zielte darauf ab, ein Zusatzschild zu ergänzen, welches das Parken an Feiertagen erlaubt, sofern diese auf einen Werktag fallen. Begründet wurde dies mit dem Hinweis, dass an diesen Tagen keine LKW-Rangiertätigkeiten durch das betroffene Unternehmen stattfinden.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und sich dazu mit der Tuwas Genossenschaft eG – Sozialkaufhaus über die notwendigen Anlieferungszeiten ausgetauscht. Dabei wurde festgestellt, dass das Parkverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite für die Anlieferung durch größere Fahrzeuge erforderlich ist. Zudem wurde klargestellt, dass keine Lieferungen an Feiertagen vorgesehen sind. Die aktuelle Beschilderung sieht ein absolutes Halteverbot mit dem Zusatz „Montag bis Freitag – 08 – 18 h“ vor.
Zur Erhöhung der Rechtsklarheit hat die Verwaltung den kommunalen Dienstleister ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR beauftragt, das bisherige Zusatzschild zu entfernen und durch eine neue Regelung zu ersetzen. Das neue Schild soll künftig „werktags außer samstags 8 – 18 h“ ausweisen. Für diese Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Dem Ausschuss für Bürgeranträge wird vorgeschlagen, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 37.Bürgeranträge Nr. 1760 Auflistung von StraßennamenZur Vorlage · 17/1769 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgerantrag Nummer 1760 sieht die Erstellung von Listen mit Straßennamen in Moers vor, die bestimmte Personengruppen dokumentieren sollen. Die Anfrage fordert Auflistungen von Personen aus der Kaiserzeit ab 1870, die durch Kriegsverbrechen bekannt wurden, sowie von Personen, die als Rassisten oder Antisemiten gelten. Zudem sollen Personen aufgeführt werden, die nach der Kaiserzeit als Mitglieder oder Sympathisanten der NSDAP sowie als Rassisten und Antisemiten bekannt sind.
Die Verwaltung hat in der Sitzungsvorlage 17/1769 dazu Stellung genommen und empfiehlt dem Ausschuss für Bürgeranträge, die Beratungen zu diesem Thema abzuschließen. Die zuständige Fachabteilung führt aus, dass die Erstellung der gewünschten Auflistungen eine eingehende Recherche voraussetzt. Da im Stadtarchiv derzeit keine personellen Ressourcen für eine solche Aufgabe zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen, das Thema als Grundlage für eine wissenschaftliche studentische Arbeit zu nutzen. Für den Vorgang sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 38.Bürgeranträge 1769, 1775, 1782, 1784, 1785, 1787, 1793, 1795 Vorschläge zur Straßenbenennung in MoersZur Vorlage · 17/2012 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 17/2012 werden acht Bürgeranträge behandelt, die Vorschläge für zukünftige Straßenbenennungen in Moers enthalten. Die Anträge beinhalten Namensvorschläge, die sich auf verschiedene Personen sowie Personengruppen beziehen.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass derzeit keine neuen Straßenbenennungen in der Stadt anstehen. Für den Fall, dass es zu künftigen Entscheidungen über neue Straßennamen kommt, wird eine Prüfung der eingereichten Vorschläge vorgenommen. Die Vorschläge sollen bei Bedarf im Rahmen dieser zukünftigen Prozesse berücksichtigt werden können.
Der vorliegende Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bürgeranträge sieht vor, dass das Gremium die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen zu den eingereichten Anträgen hiermit abschließt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Entscheidung zu erwarten.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 39.Bürgerantrag Nr. 1798 (anonymisiert) - Querungshilfe auf der Kamper Straße auf Höhe der Haltestellen Alte SiedlungZur Vorlage · 17/2027 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgerantrag Nr. 1798 sieht die Einrichtung einer Querungshilfe auf der Kamper Straße in Höhe der Haltestellen „Alte Siedlung“ vor. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll den Ausführungen der Verwaltung zustimmen und das Verfahren abschließen.
Die Zuständigkeit für diesen Straßenabschnitt liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW. Dieser teilte mit, dass eine Anlegung einer Querungshilfe aufgrund der vorhandenen Breiten im Bestand nicht möglich sei. Zudem seien ein Umbau sowie die Umsetzung angesichts der aktuellen Haushaltslage und der geringen Priorisierung des Bereichs nicht in Betracht zu ziehen. Der Landesbetrieb verwies zudem auf eine bereits bestehende Querungshilfe in einer Entfernung von etwa 550 Metern.
Die Stadt Moers befürwortet zwar Querungshilfen in unmittelbarer Nähe von Haltestellen, weist jedoch darauf hin, dass die Entscheidungsgewalt für den betreffenden Bereich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW liegt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen. - 40.Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses für Bürgeranträge im 1. Halbjahr 2025Zur Vorlage · 17/1956 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses für Bürgeranträge für das erste Halbjahr 2025 dokumentiert die Bearbeitung von Eingaben im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025. In diesem Zeitraum gingen insgesamt 62 Eingaben ein, von denen der Ausschuss 16 Anträge behandelte. Davon wurden 14 anonymisiert und 15 in öffentlichen Sitzungen beraten.
Die Ergebnisse der Beratungen variieren: In neun Fällen nahm der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, während er in vier Fällen den Erläuterungen der Verwaltung zustimmte. Drei Anträge wurden mit Empfehlungen an andere Gremien überwiesen. Dies betraf unter anderem ein Anliegen zur Nutzung eines Bereichs „An der Cölve“ für Pflegemaßnahmen sowie die Prüfung von Sperrflächenmarkierungen in der Sedanstraße; beide wurden an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt delegiert. Zudem wurde die Prüfung alternativer Straßenbeleuchtung am Hohenforsterweg an denselben Ausschuss übertragen.
Ein Antrag zum Aufbau von Solaranlagen in Moers wurde nach Berücksichtigung der Erläuterungen der Verwaltung abgelehnt. Bei weiteren Themen, wie etwa zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Holderberger Straße oder zur Grundsteuer, folgte der Ausschuss den Stellungnahmen der Verwaltung. Der Bericht wird dem Rat im Oktober 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · Rat (35. Sitzung)
- 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen. - 41.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 42.Anträge und Anfragen von Mitgliedern