Errichtung eines Zebrastreifens am Übergang Neuer Wall/ Oberes Parkdeck - Antrag RM Gerwers-Hagedorn
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt befasst sich mit dem Antrag auf Errichtung eines Zebrastreifens am Übergang zwischen dem Neuen Wall und dem Oberen Parkdeck. Ein Ratsmitglied hatte im März 2025 einen mündlichen Antrag gestellt, um die Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr an dieser Stelle zu verbessern.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Ablehnung des Antrags vor. Die Begründung stützt sich auf die Ausführungen der Verwaltung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen Zebrastreifen nur dort eingerichtet werden, wo lediglich ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung überquert werden muss. Da am Neuen Wall derzeit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung vorhanden sind, ist die Anordnung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle nach den geltenden Richtlinien nicht zulässig.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Zuge eines künftigen Umbaus des Neuen Walls die Querbarkeit für den Fußverkehr berücksichtigt werden soll. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von RM Gerwers-Hagedorn