Verteilung der Ausschussvorsitze
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/3 befasst sich mit der Verteilung der Ausschussvorsitze im Rat der Stadt Moers. Für die Entscheidung am 12. November 2025 werden zwei Alternativen zur Besetzung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter in den verschiedenen Ausschüssen vorgelegt.
Die erste Alternative sieht ein Einigungsverfahren vor, bei dem sich die Fraktionen bereits auf eine Verteilung der Posten geeinigt haben. Dies umfasst die Besetzung von Gremien wie dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Kulturausschuss, dem Sozialausschuss sowie weiteren Ausschüssen für Bauen, Stadtentwicklung, Personal und Sport. Die zweite Alternative sieht im Falle einer fehlenden Einigung ein Zugreifverfahren nach dem d'Hondt-System vor. Hierbei erfolgt die Zuteilung der Vorsitzenden und Stellvertreter in zwei getrennten Verfahren auf Basis der Höchstzahlen, die sich aus der Sitzverteilung der Fraktionen ergeben.
Die rechtliche Grundlage für diese Prozesse bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren umfasst alle freiwilligen und Pflichtausschüsse, wobei Ausnahmen für Gremien wie den Hauptausschuss bestehen, in dem die Bürgermeisterin den Vorsitz innehat. Mit der Regelung zur Verteilung der Ausschussvorsitze sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 12.11.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – ohne die Bürgermeisterin