Bürgerantrag Nr. 1822 - Einbau von Anlagen zur Rückgewinnung von Brauchwasser bei Neu-, Erweiterungs- und Umbauten von städtischen Gebäuden
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bürgeranträge hat über den Antrag Nummer 1822 entschieden, der den Einbau von Anlagen zur Rückgewinnung von Brauchwasser bei Neubauten, Erweiterungen und Umbauten städtischer Gebäude fordert. Der Ausschuss lehnte den Vorschlag ab und stimmte den Ausführungen der Verwaltung zu.
Das Zentrale Gebäudemanagement führt in der vorliegenden Sitzungsvorlage aus, dass bei Bauvorhaben grundsätzlich klimagerechte Maßnahmen geprüft und bei Sinnhaftigkeit umgesetzt werden. Gegen eine pauschale Verpflichtung zum Einbau von Brauchwasserrückgewinnungsanlagen wurden ökologische sowie ökonomische Gründe angeführt. Ökologisch betrachtet könne der Ressourcenverbrauch durch die Installation solcher Anlagen steigen. Ökonomisch übersteigen die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Betrieb nach bisherigen Erfahrungswerten die erzielten Wasserersparnisse, weshalb eine pauschale Vorgabe in der Regel nicht wirtschaftlich sei.
Die zuständige Fachabteilung empfiehlt daher, weiterhin Einzelprüfungen vorzunehmen, statt eine allgemeine Pflicht einzuführen. Durch den Beschluss des Ausschusses entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Behandlung des Bürgerantrags ist damit abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.