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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1823 - Anbringung eines Zusatzschildes an den Park- und Haltverbotsschildern vor dem Gebäude Kronprinzenstraße 60

17/2024 09.09.2025 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1823 wird die Änderung der Beschilderung für Park- und Halteverbote in der Kronprinzenstraße 60 thematisiert. Der Antrag zielte darauf ab, ein Zusatzschild zu ergänzen, welches das Parken an Feiertagen erlaubt, sofern diese auf einen Werktag fallen. Begründet wurde dies mit dem Hinweis, dass an diesen Tagen keine LKW-Rangiertätigkeiten durch das betroffene Unternehmen stattfinden.

Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und sich dazu mit der Tuwas Genossenschaft eG – Sozialkaufhaus über die notwendigen Anlieferungszeiten ausgetauscht. Dabei wurde festgestellt, dass das Parkverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite für die Anlieferung durch größere Fahrzeuge erforderlich ist. Zudem wurde klargestellt, dass keine Lieferungen an Feiertagen vorgesehen sind. Die aktuelle Beschilderung sieht ein absolutes Halteverbot mit dem Zusatz „Montag bis Freitag – 08 – 18 h“ vor.

Zur Erhöhung der Rechtsklarheit hat die Verwaltung den kommunalen Dienstleister ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR beauftragt, das bisherige Zusatzschild zu entfernen und durch eine neue Regelung zu ersetzen. Das neue Schild soll künftig „werktags außer samstags 8 – 18 h“ ausweisen. Für diese Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Dem Ausschuss für Bürgeranträge wird vorgeschlagen, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beratungen abzuschließen.

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Beratungsfolge