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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1747 Bebauung des Grundstücks Gemarkung Kapellen, Flur 1, Flurstück 1009 und 1010.

17/2025 09.09.2025 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 09.09.2025 · Ausschuss für Bürgeranträge (16. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Bürgerantrags Nummer 1747 streben die Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Kapellen, Bereich Bettenkamp (Hülshorst), eine Bebauung der bisher unbebauten Flächen für ergänzende Wohnbebauung an. Die Antragsteller beabsichtigen hierfür die Schaffung von Baurecht, etwa durch einen Bebauungsplan oder verschiedene Satzungen nach dem Baugesetzbuch.

Die Verwaltung hat zur Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten ein Gutachten erstellen lassen. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass verschiedene Satzungsformen nicht zulässig sind. Eine Klarstellungssatzung scheidet aus, da die betreffenden Flurstücke eindeutig im Außenbereich liegen und durch Freiflächen von der bestehenden Bebauung getrennt sind. Eine Entwicklungssatzung ist nicht möglich, da das Areal im Flächennutzungsplan der Stadt Moers als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Auch eine Einbeziehungssatzung ist aufgrund der raumordnerischen Vorgaben des Regionalplans Ruhr, der das Gebiet als regionalen Grünzug und Agrarbereich festlegt, nicht umsetzbar.

Zudem wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Wohnzwecke abgelehnt, da diese den Zielen der übergeordneten Planung widerspricht. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll daher den Ausführungen der Verwaltung zustimmen und die Beratung zum Antrag abschließen.

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