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Dringlichkeitsentscheidung

Genehmigung einer Dienstreise

17/2058 16.09.2025 Fachbereich 7

🟢 Beschlossen 16.09.2025 · Sozialausschuss (21. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung wurde die Genehmigung einer Dienstreise für den Vorsitzenden des Beirats für Menschen mit Behinderung sowie für ein stimmberechtigtes Mitglied dieses Beirates beschlossen. Die Reise führt am 11. September 2025 nach Essen zum Netzwerktreffen der kommunalen Behindertenbeauftragten und Beiräte in Nordrhein-Westfalen. Die Einladung zu dieser Veranstaltung erfolgte durch die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen.

Da der zuständige Sozialausschuss nicht rechtzeitig einberufen werden konnte, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister unter Einbeziehung eines Ratsmitglieds gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen. Der Beirat für Menschen mit Behinderung hatte die Genehmigung zuvor dem Sozialausschuss empfohlen. Die anfallenden Reisekosten bewegen sich im üblichen Rahmen.

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