Bürgerantrag Nr. 1813 Elbinger Ring / Josef-Peil-Weg
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Bürgerantrags zur geplanten Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage am Josef-Peil-Weg befasst sich der Ausschuss für Bürgeranträge mit der rechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens. Zuvor eingereichte Klagen von Anwohnern gegen den Vorbescheid vom Juli 2024 wurden durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Juni 2025 abgewiesen. Der Antragsteller führt an, dass die Bebauung dem Bebauungsplan Nr. 123 widerspreche, da das Grundstück bewusst aus dessen Geltungsbereich herausgenommen wurde, und äußert Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung sowie der Erschließungskosten.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass das Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig ist, da die Art und das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung passen. Zwar wurde das Grundstück im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aus dem Planungsbereich entfernt, um den Erwerb von Straßenland zu vermeiden, jedoch ist die planungsrechtliche Erschließung über den Josef-Peil-Weg gesichert. Die vorhandene Verkehrsfläche kann den zu erwartenden zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Zudem war das Grundstück bereits in der Abrechnung der Erschließungskosten berücksichtigt. Da keine wesentlichen Fragen zur Umsetzung des Ratsbeschlusses bestehen, empfiehlt die Fachabteilung, die Beratung im Ausschuss für Bürgeranträge abzuschließen und eine weitere Befassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt nicht vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme der Fraktion Die Grafschafter.