Bürgerantrag Nr. 1857 - Wahlstände zur Kirmes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/2116 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1857, welcher die Einrichtung von Wahlständen während der Kirmes thematisiert. Der Antragsteller schlägt vor, dass politischen Parteien bei einer zeitlichen Überschneidung von Kirmes und einer Wahl die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Informationsstände auf dem Rathausplatz aufzustellen.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass im Falle einer solchen zeitlichen Überschneidung die Verantwortung bei den Parteien liegt. Diese müssten eigenverantwortlich entsprechende Sondernutzungsanträge für die Nutzung öffentlicher Flächen, wie beispielsweise des Rathausplatzes, stellen. Es entstehen durch diese Regelung keine finanziellen Auswirkungen.
Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratung zu diesem Antrag damit abschließen.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.