Gewährung von Zuwendungen an Gruppen im Rat der Stadt Moers
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers berät in seiner Sitzung am 12. November 2025 über die Gewährung von Zuwendungen an Gruppen im Rat. Die Sitzungsvorlage 18/26 aus dem Büro der Bürgermeisterin sieht vor, die sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung solcher Gruppen aus Haushaltsmitteln zu finanzierung. Grundlage hierfür ist § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die vorgeschlagene monatliche Zuwendung beläuft sich auf aktuell 3.056,23 Euro. Die Berechnung basiert auf der Regelung, dass Gruppen mindestens 80 Prozent der Ausstattung erhalten sollen, die einer Fraktion vergleichbarer Größe zusteht. Der Betrag setzt sich aus einem Personalkostenzuschuss von 2.895,06 Euro sowie einem Anteil für sächliche Geschäftsbedürfnisse in Höhe von 161,17 Euro zusammen. Letzterer ergibt sich aus einem Sockelbetrag und einem Beitrag pro Ratsmitglied unter Berücksichtigung der 80-Prozent-Regelung.
Neben den finanziellen Zuwendungen sieht die Vorlage vor, den Gruppen Büroräume für ihre Geschäftsbedürfnisse zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan unter dem Bereich politische Gremien bereits vorgesehen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form an die Bürgermeisterin zu führen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit der Bürgermeisterin