Bürgerantrag Nr. 1867 – Anonyme Bürgeranträge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/34 befasst sich mit dem Bürgerantrag Nummer 1867 zum Thema anonyme Bürgeranträge. Der Antragsteller macht geltend, dass ein Ratsmitglied an einem Wahlkampfstand Äußerungen über eine Person getätigt haben soll, die selbst 60 Bürgeranträge eingereicht hat und am besagten Stand anwesend war. Durch diese Informationen sei eine Zuordnung von Anträgen zu einer bestimmten Person möglich geworden, was nach Ansicht des Antragstellers rechtswidrig ist.
Die Vorlage verweist in diesem Zusammenhang auf die Verschwiegenheitspflicht von Ratsmitgliedern gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche den Schutz berechtigter Interessen einzelner Personen umfasst. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Vorgang zur Kenntnis nimmt und die Beratung damit abschließt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Maßnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.