Bildung eines Wahlausschusses gemäß Kommunalwahlgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers berät über die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahlen sowie für die Wahl zum Integrationsrat. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen umfasst der Aufgabenbereich des Ausschusses die Festlegung der Wahlbezirkseinteilung, die Entscheidung über eingereichte Wahlvorschläge sowie die Feststellung der Wahlergebnisse.
Die Zusammensetzung des Gremiums wird durch den Rat bestimmt, wobei eine Anzahl von vier, sechs, acht oder zehn Beisitzenden zur Auswahl steht. Für jede beisitzende Person soll zudem eine Stellvertretung gewählt werden. Der Ausschuss wird von der Wahlleiterin als Vorsitzende geleitet. Als Mitglieder können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger in den Ausschuss berufen werden.
Bei der Besetzung des Wahlausschusses kann der Rat einen einheitlichen Wahlvorschlag annehmen oder die Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmen, basierend auf der Stärke der Fraktionen im Rat. In der vorangegangenen Wahlperiode setzte sich das Gremium aus acht Beisitzenden und der Wahlleiterin zusammen. Die Maßnahme ist mit keinen finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 12.11.2025kein Ergebnis hinterlegt