Bürgerantrag Nr. 1878 - Wahlhelfer Kommunalwahl 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/63 wird über den Bürgerantrag Nummer 1878 zum Thema Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2025 beraten. Der Antragsteller bittet um eine Erläuterung, weshalb er trotz einer frühzeitigen Anmeldung als Wahlhelfer für die anstehende Kommunalwahl sowie die darauf folgende Stichwahl keine Berücksichtigung fand.
Die zuständige Verwaltung hat zu diesem Anliegen Stellung bezogen und stellt fest, dass kein Rechtsanspruch auf eine Tätigkeit als Wahlhelfer besteht. Auf Basis dieser Ausführungen sieht der Beschlussvorschlag vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Mit der entsprechenden Entscheidung soll die Beratung im Ausschuss zu diesem Bürgerantrag abgeschlossen werden. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Maßnahme zu erwarten.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.