Generelle Dienstreisegenehmigung für die Teilnehmer/innen an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf des Städte- und Gemeindebundes NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/82 beantragt das Büro der Bürgermeisterin eine generelle Dienstreisegenehmigung für die Teilnahme an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung ist für die Wahlperiode 2025 bis 2030 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag legt fest, in welchem Umfang Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen an diesen Sitzungen teilnehmen können. Die Genehmigung umfasst bis zu sechs Teilnehmer der CDU-Fraktion, fünf der SPD-Fraktion, drei der AfD-Fraktion sowie zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zudem sind jeweils eine Person aus der Fraktion Die Linke Liste, eine Person aus der Fraktion FDP / Freie Wähler und eine Person aus der Gruppe Die PARTEI vorgesehen.
Die Empfehlung zur Entsendung basiert auf dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit des Rates, um allen Fraktionen den Zugang zu den zwei- bis dreimal jährlich stattfindenden Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf zu ermöglichen. Für die entstehenden Aufwendungen sind im Bereich der politischen Gremien entsprechende Mittel im Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit der Bürgermeisterin