Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW - Benennung der Vertreter/innen und Erteilung der Dienstreisegenehmigung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers soll über die Benennung von Vertretern für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie über die Erteilung der entsprechenden Dienstreisegenehmigung entscheiden. Die Mitgliederversammlung des Verbandes findet gemäß Satzung alle zweieinhalb Jahre statt.
Die Stadt Moers entsendet dabei insgesamt 13 stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter. Die Bestellung erfolgt durch den Rat, wobei die Bürgermeisterin oder eine von ihr vorgeschlagene Person der Verwaltung Teil der Delegation ist. Die weiteren zwölf Mitglieder werden unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des Rates nach dem Prinzip der Verhältniswahl bestimmt. Die vorgesehene Verteilung umfasst vier Vertreter der CDU, drei der SPD, zwei der AfD sowie jeweils einen Vertreter der Grünen, der Linken und der FDP/FW. Es besteht zudem die Möglichkeit, sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu entsenden.
Sobald die formelle Einladung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorliegt, wird diese an die benannten Personen weitergeleitet. Für die entstehenden Aufwendungen sind im Haushalt Mittel im Produktbereich der politischen Gremien vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit der Bürgermeisterin