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Sitzungsvorlage

Berufung von Ausschussmitgliedern in den Schulausschuss nach sondergesetzlichen Vorschriften

18/96 12.11.2025 Fachbereich 9

🟢 Beschlossen 12.11.2025 · Rat (2. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – ohne die Bürgermeisterin

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Sitzungsvorlage 18/96 wird die Berufung von Mitgliedern in den Schulausschuss gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen beantragt. Auf Grundlage von § 85 des Schulgesetzes sollen Personen als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss berufen werden.

Die Vorlage sieht vor, dass jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche in den Schulausschuss berufen wird. Darüber hinaus umfasst der Beschlussvorschlag die Berufung von Vertretern verschiedener Schulformen zur ständigen Beratung. Dies betrifft Personen, welche die Grundschulen, die Hauptschule, die Realschule, die Gesamtschulen sowie die Gymnasien repräsentieren.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme beschränken sich auf das anfallende Sitzungsgeld für die berufenen Mitglieder. Der Rat wird am 12. November 2025 über den vorliegenden Beschlussvorschlag entscheiden.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 12.11.2025
    Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – ohne die Bürgermeisterin