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Sitzungsvorlage

Bildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration; Bestellung der Mitglieder des Rates

18/97 12.11.2025 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung

🟢 Beschlossen 12.11.2025 · Rat (2. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit der Bürgermeisterin

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzungsvorlage 18/97 wird die Bildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration sowie die Bestellung von Mitgliedern des Rates behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, acht stimmberechtigte Ratsmitglieder gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu benennen, die den bereits gewählten Mitgliedern des Integrationsrates hinzukommen sollen. Basierend auf einem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2009 soll sich die Gesamtzahl der Mitglieder des Integrationsrates auf 23 Personen belaufen, bestehend aus 15 direkt gewählten Vertretern und acht aus dem Rat benannten Mitgliedern.

Zur Verteilung der acht Sitze schlägt die Verwaltung die Anwendung des Hare/Niemeyer-Verfahrens vor. Nach diesem Vorschlag würden die CDU drei Sitze, die SPD zwei Sitze sowie die AfD und B 90/Grüne jeweils einen Sitz erhalten. Die Zuweisung der weiteren Plätze für die Fraktionen FDP + Freie Wähler und Die Linke.Liste soll durch ein Losverfahren entschieden werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Gruppe die PARTEI ein beratendes Mitglied entsenden kann. Ebenso erhält die Fraktion, die nach dem Losentscheid keinen stimmberechtigten Platz erhält, das Recht, ein beratendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen. Die Bestellung von Stellvertretern ist gemäß der Vorlage ebenfalls möglich.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 12.11.2025
    Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit der Bürgermeisterin