Bürgerantrag Nr. 1879 Abgleich des Einwohnermelderegisters mit dem Register der Wahlberechtigten
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Bürgerantrag Nummer 1879 wird ein Abgleich des Einwohnermelderegisters mit dem Register der Wahlberechtigten beantragt. Der Anlass für den Antrag ist die Information, dass spanische Staatsangehörige bei vergangenen Wahlen trotz langjähriger Ansässigkeit in Deutschland keine Wahlbenachrichtigungen erhalten haben sollen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das Wählerverzeichnis auf rechtlichen Grundlagen basiert und als Grundlage das Melderegister dient. Die Erstellung erfolgt zu einem festgelegten Stichtag, der 42 Tage vor der jeweiligen Wahl liegt. Dabei werden alle Personen erfasst, die am Stichtag wahlberechtigt sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Spätestens 24 Tage vor der Wahl wird durch eine öffentliche Bekanntmachung die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit zum Einlegen von Einspruch ermöglicht.
Da das Wählerverzeichnis bereits entsprechend dem beantragten Verfahren aufgebaut wird, sieht die zuständige Fachabteilung keinen Bedarf für zusätzliche Maßnahmen. Zu den im Antrag genannten Personen konnte aufgrund fehlender konkreter Daten keine Stellungnahme abgegeben werden. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und beschließen, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.