Bürgerantrag Nr. 1883 Einsatz von Wahlhelfenden aus dem Drogen- und Obdachlosenmilieu
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/110 wird im Ausschuss für Bürgeranträge über den Bürgerantrag Nummer 1883 beraten. Der Antrag regelt die mögliche Einbindung von Personen aus dem Bereich der Obdachlosigkeit sowie der Drogenabhängigkeit als Wahlhelfende.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf einem ehrenamtlichen und freiwilligen Fundament basiert. Voraussetzung für eine Beteiligung sind die gesetzlich festgelegten Kriterien zur Wahlberechtigung. Dazu gehören neben dem erforderlichen Mindestalter auch die entsprechende Staatsangehörigkeit sowie der Nachweis eines gewöhnlichen Aufenthalts oder einer Anmeldung im jeweiligen Wahlgebiet. Die Identität der Personen sowie der Wohnsitz müssen dabei nachgewiesen werden können. Sofern diese rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein Entzug des Wahlrechts durch ein Gericht vorliegt, ist ein Einsatz als Wahlhelfende oder Wahlhelfer möglich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es wird vorgeschlagen, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Durch die Umsetzung des Vorschlags entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 25.11.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.