Hinzuziehung von Berater/innen der Wohlfahrtsverbände
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/143 wird die Möglichkeit erörtert, Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände zu den Beratungen des Sozialausschusses hinzuzuziehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Vorsitzende bei der Festlegung der Tagesordnung im Einzelfall entscheiden kann, ob eine Einladung von Beraterinnen und Beratern der Wohlfahrtsverbände für die anstehenden Entscheidungen als hilfreich erachtet wird.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Nach § 58 Abs. 3 GO NRW ist es möglich, Sachverständige sowie Einwohner zu einzelnen Tagesordnungspunkten hinzuzuziehen. Da eine dauerhafte und ständige Hinzuziehung nach der geltenden Ordnung nicht zulässig ist, muss für die Einbindung von Fachvertretern ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Regelung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen