Bürgerantrag Nr. 1813 Elbinger Ring / Josef-Peil-Weg
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt wird über einen Bürgerantrag zum Bauvorhaben am Josef-Peil-Weg beraten. Geplant ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit einer gemeinsamen Tiefgarage. Gegen den ursprünglichen Vorbescheid vom Juli 2024 wurde eine Nachbarklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben, welche im Juni 20wendung 2025 abgewiesen wurde. In der Folge wurde die Baugenehmigung im August 2025 erteilt.
Der Antragsteller sieht in der Genehmigung des Vorhabens eine Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 123, da das Grundstück im Rahmen des Planungsverfahrens bewusst aus dessen Geltungsbereich herausgenommen wurde. Die Verwaltung führt dazu aus, dass das Grundstück im unbeplantten Innenbereich liegt und sich nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügt. Die Erschließung über den Josef-Peil-Weg ist gesichert, während eine Anbindung über die Buschstraße aufgrund der notwendigen Rücksichtnahme auf benachbarte Wohngärten als unzulässig bewertet wird. Der Ausschluss des Bereichs aus dem Bebauungsplan erfolgte, da der Erwerb von Flächen für eine Straßenverlängerung zum damaligen Zeitpunkt als nicht realisierbar eingestuft wurde.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Genehmigung nach geltender Rechtslage zu erteilen war und keine Entscheidung des Rates konterkariert wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausführungen der Verwaltung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 22.01.2026Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen