Berufung sachkundiger Einwohner:innen in Ausschüsse des Rates der Stadt Moers nach § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in verschiedene Ausschüsse und Beiräte zu berufen. Die Vorlage umfasst die Besetzung von Gremien wie dem Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften, dem Jugendhilfeausschuss, dem Kulturausschuss sowie den Beiräten für Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen.
Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen können volljährige sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in diese Gremien berufen werden. In der vorangegangenen Wahlperiode wurde von dieser Möglichkeit aufgrund der personellen Kapazitäten im Integrationsrat vorübergehend abgesehen. Für die aktuelle Wahlperiode können nun neue Listenvorschläge oder Einzelabstimmungen zur Bestimmung der Mitglieder erfolgen.
Das Vorschlagsrecht für die Besetzung liegt beim Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, wobei jeweils ein Mitglied sowie eine Vertretung benannt werden können. Die Wahl im Rat erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Mit der Berufung sind Aufwandsentschädigungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – ohne die Bürgermeisterin
- 09.12.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen