Bürgerantrag Nr. 1891 - Nachrüstung der Ortseingangsschilder mit dem Zusatz Senfstadt
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/183 wird über den Bürgerantrag Nummer 1891 beraten, welcher die Nachrüstung der Ortseingangsschilder in Moers mit dem Zusatz „Senfstadt“ oder „Stadt des Senf“ vorsieht. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorgelegt, wonach die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Änderung der Bezeichnung nicht erfüllt sind.
Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfordert die Änderung oder Ergänzung eines Gemeindenaamens sowie die Festlegung anderer Bezeichnungen, die auf der Geschichte oder Eigenart einer Kommune beruhen, eine Dreiviertelmehrheit im Rat. Zudem ist die Genehmigung durch das zuständige Ministerium erforderlich, damit eine solche Bezeichnung als offizieller Zusatz gilt. Die Verwaltung führt aus, dass weder die Historie der Stadt noch die aktuelle Verlegung eines Produktionsstandortes für Senf von Düsseldorf nach Moers eine hinreichende Eigenart oder Bedeutung mit dem Begriff „Senf“ begründen.
In der Folge sieht die zuständige Fachabteilung keinen Handlungsbedarf. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen abschließt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 20.01.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.