Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (JHA) XVIII. Wahlperiode 2025 – 2030 Zusammensetzung der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 18/188 wird die Neubesetzung der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2025 bis 2030 thematisiert. Zwar wurden in einer Ratssitzung im November 2025 bereits neun Mitglieder aus dem Rat oder mit Fachkenntnissen in der Jugendhilfe sowie sechs Vertreter der freien Träger der Jugendhilfe gewählt, jedoch wurde im Nachgang festgestellt, dass eine weitere Benennung als stimmberechtigtes Mitglied nicht berücksichtigt worden war.
Um diesen Fehler zu korrigieren, muss das Wahlverfahren unter Berücksichtigung sämtlicher Benennungen für die Vertretung der freien Träger erneut durchgeführt werden. Für die sechs verbleibenden stimmberechtigten Plätze liegen insgesamt sieben Vorschläge vor. Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung des Ausschusses bilden das Sozialgesetzbuch VIII sowie das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Nordrhein-Westfalen.
Der Rat kann bei der Wahl entweder einen einheitlichen Wahlvorschlag beschließen oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mittels des Hare/Niemeyer-Verfahrens entscheiden. Die bereits im November bestimmten neun Mitglieder bleiben von diesem Vorgang unberührt. Nicht gewählte Mitglieder aus der Liste der Benennungen können gemäß der Satzung als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss wirken.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen