Erlass einer Vergabesatzung für die Stadt Moers
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers soll über die Einführung einer neuen Vergabesatzung entscheiden. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist eine Änderung des Kommunalrechts in Nordrhein-Westfalen, die am 10. Juli 2025 verabschiedet wurde. Diese Neuregelung sieht vor, dass Kommunen ab dem 1. Januar 2026 einen erweiterten Spielraum bei der Vergabe von Aufträgen erhalten, da die Pflicht zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) entfällt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben muss die Vergabe öffentlicher Aufträge weiterhin unter Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit sowie der Gleichbehandlung und Transparenz erfolgen. Da Regelungen, welche die Durchführung von Vergaben einschränken können, nur durch einen entsprechenden Satzungsbeschluss zulässig sind, wird die neue Vergabesatzung zur Umsetzung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen vorgelegt. Die Einführung der Satzung ist mit keinen finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit der Bürgermeisterin, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke Liste