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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1846 - Untersagung des Aufhängens von Plakaten, insbesondere Wahlplakaten, in der Nähe von Zebrastreifen und Verkehrsschildern

18/196 20.01.2026 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 20.01.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (2. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Bürgeranträge wurde die Sitzungsvorlage 18/196 behandelt, die den Bürgerantrag Nummer 1846 zum Gegenstand hat. Mit diesem Antrag wird die Untersagung des Aufhängens von Plakaten, insbesondere von Wahlplakaten, in einem Abstand von 15 Metern zu Zebrastreifen sowie in unmittelbarer Nähe von Verkehrsschildern beantragt. Als Begründung für dieses Anliegen wird die Gewährleistung der Verkehrssicherheit angeführt.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zum Zweck der Wahlplakatierung bereits verschiedene Auflagen bestehen. Diese beinhalten unter anderem, dass Plakate nicht an Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen oder Bäumen befestigt werden dürfen und die Sichtbarkeit in Kurven sowie an Kreuzungen nicht beeinträchtigt werden darf.

Die zuständige Fachabteilung bewertet den Bürgerantrag im Hinblick auf die Verkehrssicherheit als sinnvoll. In der Folge wird die Verwaltung die Liste der freizuhaltenden Bereiche in künftigen Genehmigungsbescheiden explizit um den Begriff „Zebrastreifen / Fußgängerüberweg“ ergänzen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratungen zu diesem Vorgang abschließt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht angegeben.

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Dokumente

Beratungsfolge