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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 1862 - Verwarn- oder Ordnungsgelder für Wahlplakate an Zebrastreifen

18/198 20.01.2026 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 20.01.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (2. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.

✦ KI-Zusammenfassung

Mit dem Bürgerantrag Nummer 1862 wurde die Verhängung von Verwarnungen oder Ordnungsgeldern gegen Parteien und Gruppierungen beantragt, die Wahlplakate unmittelbar an einem Zebrastreifen am Rathaus angebracht hatten. Der Antrag begründete dies mit möglichen Ablenkungen und der damit verbundenen Gefährdung der Verkehrssicherheit.

Die Verwaltung erläuterte dazu, dass für die Wahlplakatierung Sondernutzungserlaubnisse mit entsprechenden Auflagen erteilt werden. Bei Verstößen gegen diese Auflagen sei das vorrangige Ziel die zeitnahe Entfernung der Plakate, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Bezüglich weitergehender behördlicher Maßnahmen verwies die zuständige Fachabteilung auf das Opportunitätsprinzip gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Dieses Prinzip erlaubt es der Behörde, im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird.

Im vorliegenden Fall wurden die betreffenden Wahlplakate zeitnah entfernt. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage hat die Verwaltung daher darauf verzichtet, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Der Ausschuss für Bürgeranträge nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, womit die Beratungen zu diesem Vorgang abgeschlossen sind.

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Beratungsfolge