3. Gleichstellungsplan der Stadt Moers (Laufzeit 01.05.2026 – 30.04.2031)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Personalausschuss empfiehlt dem Rat, den dritten Gleichstellungsplan der Stadt Moers zu beschließen. Der Plan ist für die Laufzeit vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2031 vorgesehen und löst damit den aktuellen zweiten Plan ab. Die Erstellung folgt der Verpflichtung aus dem Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen, einen solchen Plan in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren vorzulegen bzw. fortzuschreiben.
Der Entwurf wurde unter Einbeziehung des Fachbereichs 3 – Interner Service, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Personalratsvorsitzenden erstellt. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen weiterhin auf den Bereichen Familie und Beruf, Frauenförderung sowie der Förderung der Gleichstellung. Die Kapitel des Plans sind jeweils nach Hintergrund und Kennzahlen, Zielen, Maßnahmen und Zuständigkeiten gegliedert. Zur Steigerung der Übersichtlichkeit werden bestehende Regelungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst oder dem Beamtenrecht nicht erneut aufgeführt. Das Mitbestimmungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz wurde bereits eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit der Bürgermeisterin, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion
- 11.03.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen