Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Wohnungsbau-Turbo") Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB zum Vorhaben Feldstraße (zwischen Hausnr. 26 und 34) in Moers-Mitte
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt der Stadt Moers berät über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB für ein Bauvorhaben in der Feldstraße zwischen den Hausnummern 26 und 34. Das Projekt umfasst den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 19 Wohneinheiten sowie Tiefgaragen und oberirdischen Stellplätzen auf einem ehemals gewerblich genutzten Grundstück.
Während das vordere Gebäude mit fünf Wohneinheiten die bestehende Bebauung an der Straße ergänzt, ist für das hintere Gebäude mit 14 Wohneinheiten eine Abweichung von der in der Umgebung üblichen Bebauungstiefe erforderlich. Da das Vorhaben die maximale Bebauungstiefe der Nachbarschaft überschreitet, wird die Zustimmung der Gemeinde zur Ermöglichung dieses Wohnungsbauvorhabens beantragt.
Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung der Zustimmung unter der Auflage, einen qualifizierten und mit der Verwaltung abgestimmten Freiraumplan vorzulegen. Ziel ist es, eine ausreichende ökologische Aufwertung des Grundstücks sicherzustellen, da der aktuelle Plan für diese Gewährleistung als nicht ausreichend eingestuft wurde. Die geplanten Gebäudehöhen und Proportionen werden als städtebaulich verträglich mit dem Umfeld eingestuft, wobei keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimme der Fraktion Die Linke Liste